Ein vom Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal (GMW) beauftragtes Architekturbüro hat in einer Machbarkeitsstudie zwei Varianten zur Umsetzung des Vorhabens untersucht. Es empfiehlt die Erweiterung des Berufskollegs um einen dritten, nördlich gelegenen Flügel, wie er von Beginn an vorgesehen war. Ein separater Neubau am Standort des benachbarten Vorläuferquartiers für die neue Grundschule Gewerbeschulstraße schneidet sowohl in pädagogischer, ökologischer, gestalterischer, wirtschaftlicher und schulorganisatorischer Hinsicht als auch mit Blick auf die Barrierefreiheit schlechter ab. Würde der Erweiterungsbau vor der Sanierung des Bestandes errichtet und in Betrieb genommen, könnte dies die benötigte Ausweichfläche verringern.
Geschichte
Das Berufskolleg war 1965 erbaut worden und hatte 2015 mit dem Berufskolleg am Haspel fusioniert. Der aktuell noch existierende Schulstandort an der Ritterstraße mit seinen Klassen und seinen Holz-, Elektronik- und Malerwerkstätten soll aufgegeben werden. Das Bestandsgebäude an der Schluchtstraße bietet mit seinen rund 6500 Quadratmetern Nutzfläche dafür aber keinen Platz und entspricht nicht mehr den schulischen Anforderungen. Der Sanierungsbedarf ist zudem erheblich: Das Gebäude weist bautechnische Mängel auf, muss energetisch ertüchtigt werden, ist schadstoffbelastet und verfügt weder über einen barrierefreien Aufzug noch über entsprechende Sanitärräume. GMW-Betriebsleiterin Mirja Montag: „Wir gehen davon aus, dass der Bestand bis auf den Rohbau entkernt werden muss.“
Sanierungsbedarf
Das nach Norden abfallende Gelände könnte genutzt werden, um zwei Untergeschosse auszubilden. In diesen könnte die Holzwerkstatt mit ihren hohen Räumen untergebracht werden. Die Anlieferung liefe dann direkt von der Rudolf-Steiner-Straße. Die zentrale Erschließung über den Haupteingang im Erdgeschoss bliebe jedoch erhalten. Im Nordflügel könnte sich daran die zweigeschossige Aula anschließen. Im zweiten und dritten Obergeschoss ließen sich die Werkstätten für Metall- und Elektrotechnik sowie für Farbtechnik und Raumgestaltung verorten.
Im Ost- und Westflügel werden in sogenannten „Clustern“ Räume für diejenigen Ausbildungsberufe vorgesehen, die sich jetzt schon an der Schluchtstraße befinden, sowie Räume für die Ausbildungsvorbereitung, die allgemeinbildenden Bereiche und die Schulverwaltung. „Schulen sind nicht mehr nur Orte des Unterrichts, sondern Orte der Integration und Inklusion. Unterrichtsformen werden vielfältiger und Lernprozesse individueller, die Digitalisierung verändert Zugänge und Inhalte. Mit der Sanierung und Erweiterung des BK´s sorgen wir für eine Lernumgebung, in der sich Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf die Anforderungen der modernen Arbeitswelt vorbereiten können“, ergänzt Schuldezernentin Annette Berg.
Im Erdgeschoss des Ostflügels – und damit in größtmöglicher Nähe zum Gymnasium am Kothen – fänden vier Klassen, zwei Differenzierungsräume, eine Teamstation und eine kleine WC-Anlage Platz. „Sie sollen den Bedarf des Gymnasiums decken, der durch die Wiedereinführung des neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs (G9) entstanden ist“, erläutert Stefanie Mäde, Leiterin des Stadtbetriebs Schulen.
Erweiterung und Nutzung
In der Dependance Schluchtstraße des Berufskollegs könnten unter Beachtung der neuen pädagogischen Ausrichtung künftig 916 statt derzeit 756 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Nach dem Auszug des Berufskollegs aus dem Gebäude Ritterstraße könnte dieses für die Errichtung einer weiteren Offenen Ganztagsgrundschule genutzt werden. Auch dies möchte die Stadt prüfen.
Kostenplanung und Zeitrahmen
Zunächst bittet die Verwaltung den Rat um die Kosten bis zur Vorlage der Entwurfsplanung für die Sanierung des Bestandsgebäudes und den Erweiterungstrakt an der Schluchtstraße. Einschließlich der Leistungen für die Planung der vorhergehenden Schadstoffsanierung werden die Planungskosten auf gut 4,5 Millionen Euro geschätzt. Im zweiten Quartal 2025 soll das Vergabeverfahren auf den Markt gebracht werden, bis Ende 2027 die Entwurfsplanung vorliegen. Auf Basis der darin enthaltenen Kostenberechnung könnte der Rat dann über die Durchführung des Vorhabens entscheiden.