Erfahrungsgemäß werden viele Bürgerinnen und Bürger Rückfragen haben. Die Stadt bittet daher um Geduld, falls die Mitarbeitenden bei telefonischen Rückfragen nicht sofort erreichbar sind.
Reformierte Grundsteuer
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 musste die Grundsteuer reformiert werden. Wegen der Neubewertung der Grundstücke ergeben sich Belastungsverschiebungen. „Es ist eine unvermeidliche Folge des Urteils, dass es für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer zu einer Mehr- oder Minderbelastung kommen kann. Dies gilt unabhängig vom gewählten Grundsteuermodell für alle Bundesländer und ist schon deshalb zwingend, weil die bisherige Grundlage für die Steuererhebung nicht verfassungskonform ist und eine Neubewertung des Grundbesitzes erfordert. Das neue Bewertungsrecht gewährleistet eine gleichmäßige Neubewertung der Grundstücke nach objektiven Kriterien und beseitigt damit den bisherigen verfassungswidrigen Zustand. Belastungsverschiebungen im Einzelfall sind folglich unvermeidbar und folgerichtig“, lautet eine Veröffentlichung des Bundesministeriums der Finanzen dazu.
Nach Ratsbeschluss
Um mit der Umsetzung der Grundsteuerreform für 2025 in Summe das Grundsteueraufkommen der Vorjahre nicht zu überschreiten, hat der Rat der Stadt im November 2024 ab 1. Januar 2025 einheitliche aufkommensneutrale Hebesätze beschlossen. Die jährliche Pro-Kopfbelastung in der Grundsteuer bleibt mit 214 Euro für Wuppertal auch nach der Reform leicht unter dem NRW-Landesdurchschnitt von 219 Euro.
Steuersätze geblieben
Die im Zeitraum 15. Dezember 2024 bis 15. Januar 2025 auf den 31. Dezember 2024 gemeldeten Zählerstände der Wasserzähler sind bei den Vorausleistungen im Jahresbescheid 2025 noch nicht berücksichtigt. Dies erfolgt nach Verarbeitung der Meldungen voraussichtlich mit Bescheid im zweiten Quartal 2025.
Die Steuersätze für Gewerbe-, Vergnügungs-, Hunde-, Übernachtungs- und Zweitwohnungssteuer sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Mit den Hundesteuerbescheiden werden wie im vorigen Jahr neben dem Merkblatt des Steueramtes eine Information des Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes sowie eine Information des Ressorts Umweltschutz zum Aufenthalt mit Hunden in der Landschaft übersandt.
Darüber hinaus enthält der Bescheid die neue Steuermarke mit Gültigkeitszeitraum 2025 bis 2030.