„Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die maßgeblich auf eigene Ermittlungen unseres Rechnungsprüfungsamtes zurückgehen, werden von allen Leistungseinheiten der Stadt Wuppertal rückhaltlos und mit allem Einsatz unterstützt.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der betroffene Beschäftigte wird vorläufig vom Dienst freigestellt. Dies geschieht auch im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.“