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WuppertalPressemeldung – 12.07.2024

Blauzungenkrankheit im Städtedreieck: Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) ist Ansprechpartner

Dem Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) liegen erste Verdachtsmeldungen zur Erkrankung von Schafen mit dem BTV Serotyp 3, der Blauzungenkrankheit, in Solingen und Wuppertal vor.

Seit den ersten Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 3 (BTV-3) in Deutschland im Oktober 2023 gab es weitere Ausbrüche in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen. 

Das Blauzungenvirus oder „Bluetongue“-Virus (BTV) wird vorrangig durch den Stich von „Gnitzen“ (das sind sehr kleine Mücken) übertragen. Von der Infektion sind neben Schafen und Ziegen auch Rinder und Wildtiere betroffen. Witterungsbedingt ist besonders in der Zeit von April bis Oktober die Ansteckungsgefahr hoch. Das Risiko der Übertragung durch Gnitzen wird derzeit als „hoch“ eingestuft.

Für Menschen ungefährlich

In der Regel erkranken Schafe schwerer als Rinder und Ziegen. Die klinischen Zeichen sind ein gestörtes Allgemeinbefinden, Fieber, Absonderung, angeschwollene Maulschleimhäute, erhöhter Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die angeschwollene Zunge kann aus dem Maul hängen und blau verfärbt sein. Zudem kann es zu Lahmheiten und Aborten kommen. 

Bei Rindern können sich Entzündungen oder Blasen im Bereich der Zitzen, Augenlider, Maulhöhle, Zunge, Genitalien und am so genannten Kronsaum, dem Übergang vom Huf zur Haut, zeigen.  

Für Menschen ist das Virus nicht gefährlich.

Effektive Impfung

Gegen die Seuche hilft eine Impfung, zu der den Haltern empfänglicher Tiere dringend geraten wird 

Die Impfung mit inaktivierten Impfstoffen hat sich als die effektivste, sicherste und einzige Möglichkeit herausgestellt, Tiere wirksam gegen eine Infektion mit BTV zu schützen. Derzeit sind drei gestattete Impfstoffe verfügbar. Auch, wenn diese Impfstoffe bislang nicht von der EU zugelassen wurden und dadurch keine Handelserleichterung möglich sind, sind keine Nachteile hinsichtlich der Verbringung von Tieren zu befürchten. Geimpfte Tiere können weiterhin unter Berücksichtigung der gegenwärtig gültigen Anforderungen draußen leben und weiden. 

Auf Antrag zahlt die Tierseuchenkasse NRW derzeit eine Impfstoffkostenbeihilfe für BTV3- Impfungen von zwei Euro je Impfdosis/Rind und einem Euro je Impfdosis und Schaf. Nähere Informationen gibt es auf der Homepage der Tierseuchenkasse NRW zu finden.

Das seit dem 21. April 2021 gültige EU-Tiergesundheitsrecht hebt die Verantwortlichkeit der Tierhalter bei der Tierseuchenprävention hervor. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Tiere aus Liebhaberei oder zur Lebensmittelproduktion (Zucht oder Mast) gehalten werden. 

Tipps für Tierhalter

Tierhalter sollten, so das BVLA, zum Schutz ihrer eigenen Wiederkäuer vor der Blauzungenkrankheit unbedingt die folgenden Maßnahmen beachten:

-          Solange die Tiere über keinen Impfschutz verfügen, wird empfohlen, diese mittels Repellentien (Vergrämungsmitteln)  vor Gnitzen zu schützen. 

-          BTV ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sobald Tierhalte bei ihren Tieren Symptome beobachten, muss ein Tierarzt konsultiert und eine Untersuchung einschließlich Probennahme veranlasst werden. Zudem ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren. Für Tierhaltungen in Remscheid, Solingen oder Wuppertal ist dies das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (veterinaeramtsolingende). Eine Tötungsanordnung des betroffenen Tieres oder des Bestandes müssen Tierhalter im Falle eines positiven BTV-Befundes nicht befürchten. Im Rahmen einer solche Meldung ist mindestens die Angabe von Name und Kontaktdaten des Tierhalters oder der Tierhalterin, Standort der Tiere, Bestandsgröße sowie Zahl der klinisch erkrankten Tiere erforderlich.

Erkrankte Tiere sind unbedingt im Sinne des Tierschutzes zur Vermeidung unnötiger Schmerzen und Leiden tierärztlich behandeln zu lassen.

Anmeldung beim Veterinäramt

Sollte noch keine Anmeldung des Tierbestandes beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse erfolgt sein, muss das unbedingt nachgeholt werden. Entschädigungen und Beihilfen der Tierseuchenkasse können nur gewährt werden, wenn eine ordnungsgemäße Meldung des Tierbestandes erfolgt ist. 

 

Die seit den ersten Ausbrüchen im Bundesland geltenden Beschränkungen in Bezug auf das Verbringen von Wiederkäuern wie Rindern, Schafen und Ziegen aus NRW gelten weiterhin.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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