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WuppertalPressemeldung – 04.01.2024

Weiterführende Schulen: Anmelde-Termine im Januar und Februar

Eltern können ihre Kinder in den nächsten Wochen in den weiterführenden Schulen anmelden. Hier sind die Termine:

Termine für die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen 

Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen

Für die Anmeldungen zum Übergang in die weiterführenden Schulen (Klasse 5) werden folgende Termine festgesetzt:

Städtische  Gesamtschulen

27.01.2024
von 09.00 - 13.00 Uhr und von 15.00 - 17.00 Uhr

29.01.2024
von 08.00 - 12.00 Uhr und von 16.00 - 19.00 Uhr

30.01.2024
von 08.00 - 12.00 Uhr

Städtische Hauptschulen

14.02.2024
von 09.00 - 12.00 Uhr und von 15.00 - 17.00 Uhr

15.02 und 16.02.2024
von 09.00 - 12.00 Uhr

19.02.2024
von 09.00 - 12.00 Uhr

Städtische Realschulen                           

14.02.2024
von 09.00 - 12.00 Uhr 

15.02.2024
von 09.00 - 12.00 Uhr und von 15.00 - 17.00 Uhr

16.02.2024
von 09.00 - 12.00 Uhr 

19.02.2024
von 09.00 - 12.00 Uhr

Städtische Gymnasien

14.02. und 15.02.2024
von 09.00 - 12.00 Uhr

16.02.2023
von 09.00 - 12.00 Uhr und von 15.00 - 17.00 Uhr

19.02.2024
von 09.00 - 12.00 Uhr

Erzbischöfliche Tagesschule Dönberg (Realschule)

29.01. - 31.01.2024
von 12.00 - 16.00 Uhr

Bitte vorher Termin vereinbaren! 

Private St.-Anna-Schule, Erzbischöfliches Gymnasium für Jungen und Mädchen

26.01.2024  
von 15.00 - 18.00 Uhr

27.01.2024
von 08.00 - 12.00 Uhr 

29.01. und 30.01.2024
von 08.00 - 13.00 Uhr und von 15.00 - 18.00 Uhr

31.01.2024
von 08.00 - 13.00 Uhr

14.02.2024
von 08.00 - 16.00 Uhr 
28.02.2024
von 08.00 - 16.00 Uhr

Eugen-Langen-Gesamtschule 

Anmeldungen von Montag, 16.10.2023 bis Freitag, 19.01.2024 nach telefonischer Absprache unter: 0202-4292255

Herder-Schule 

Anmeldungen ganzjährig möglich nach telefonischer Absprache unter: 0202-313170

Unterlagen zur Anmeldung

Die angegebenen Termine müssen unbedingt eingehalten werden.

Für die Anmeldung ist es erforderlich, dass die Eltern ihr Kind mitbringen. Außerdem müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

- das letzte Halbjahreszeugnis,
- der von der Grundschule mit dem Halbjahreszeugnis ausgeteilte und ausgefüllte Anmeldeschein,
- gültige Ausweispapiere oder die Geburtsurkunde des Kindes. 

Es wird empfohlen, sich rechtzeitig auf der Homepage der betreffenden Schule nach den Abläufen zu erkundigen.

Über die Aufnahme des Kindes erhalten die Eltern eine Bestätigung von der aufnehmenden Schule.

2. Termine für die Anmeldungen zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe/Sekundarstufe II

Die Anmeldungen zur Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe/Sekundarstufe II erfolgen ausschließlich über das Portal „Schüler Online“. Sie finden wie folgt statt: 

- für die Gymnasien am 07.03.2024 von 09.00 - 12.00 Uhr und von 15.00 – 18.00 Uhr und zusätzlich am 08.03.2024 von 09.00 - 12.00 Uhr,

- für die Gesamtschulen am 07.03.2024 von 09.00 - 12.00 Uhr und von 15.00 – 18.00 Uhr und zusätzlich am 08.03.2024 von 09.00 - 12.00 Uhr.

Die Anmeldetermine der Berufskollegs entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen auf den Homepages der einzelnen Schulen.

Anmeldungen am St.-Anna-Gymnasium erfolgen nur nach telefonischer Vereinbarung am 11.03. bis 13.03.2024.

Außerdem sind an den Schulen Einzelberatungen nach telefonischer Vereinbarung möglich. 

Beratungstermine

Beratungsveranstaltungen zur Information über die gymnasiale Oberstufe/Sekundarstufe II in allen städtischen Gymnasien, städtischen Gesamtschulen und dem St.-Anna-Gymnasium finden statt am:

14.02.2024, 18.00 Uhr

Bezüglich der Termine für die Beratungsveranstaltungen in den Berufskollegs über die gymnasiale Oberstufe (Allgemeine Hochschulreife) und die Bildungsgänge, die zur Fachhochschulreife führen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig auf der jeweiligen Homepage der betreffenden Schulen.

Anmeldungen an den Berufskollegs

Die Anmeldungen zu den Bildungsgängen der Berufskollegs erfolgen ausschließlich über das Portal „Schüler Online“. 

Für alle Bildungsgänge und Kl. 11, Sek. II (außer FOS13 und staatl. gepr. Betriebswirt*in):

01.02.- 28.02.2024

Die Anmeldezeiten finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Schule.

Verpflichtende Beratungen in der oben genannten Anmeldezeit an allen Berufskollegs für alle Bildungsgänge. Termine gibt die jeweilige Schule auf ihrer Webseite bekannt oder finden Sie auf der Internetseite der Stadt Wuppertal unter www.wuppertal.de/bildungswege

Voraussetzungen für die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe/Sekundarstufe II

Für die Aufnahme in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe/Sekundarstufe II eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs können sich folgende Schüler/-innen anmelden:

- Hauptschüler/-innen der Klasse 10, Typ B

- Realschüler/-innen der Abschlussklasse

- Schüler/-innen der Berufsfachschule.

Für eine Aufnahme in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe/Sekundarstufe II kommen zudem nur Schüler/-innen in Betracht, die wegen ihrer Leistungen mit dem Zeugnis der Fachoberschulreife den Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erhalten. Die Anmeldung wird daher auf der Grundlage des letzten Halbjahreszeugnisses unter dem Vorbehalt entgegengenommen, dass am Ende des Schuljahres der Qualifikationsvermerk erteilt wird.

Regelungen zum Anmeldeverfahren

Seit dem Schuljahr 2014/2015 ist für alle Schülerinnen und Schüler in Wuppertal das Verfahren "Schüler Online" eingeführt worden. Nach Abschluss der Klasse 10, 9 oder 8 erfolgen dadurch die Anmeldungen grundsätzlich zentral über das Internet.

Aus formalen Gründen sind für eine rechtsverbindliche Anmeldung jedoch nach wie vor schriftliche Unterlagen erforderlich. Die Online-Anmeldung ist daher als eine Art "Bewerbung" zu verstehen. Bei jedem Bildungsgang ist angegeben, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind.

Diese Unterlagen müssen zusammen mit dem unterschriebenen Ausdruck der "Schüler Online" Anmeldung bei der gewünschten Schule eingereicht werden, persönlich oder per Post. Erst mit dem vollständigen Eingang aller Unterlagen kommt eine verbindliche Anmeldung zustande.

Über die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe erhält der Schüler/die Schülerin von der aufnehmenden Schule vor Beginn des Schuljahres rechtzeitig Bescheid.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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