Den Bürgerinnen und Bürgern wird dann die Gelegenheit gegeben, sich über die Planung zu informieren und Anregungen und Bedenken einzubringen. Der derzeitige Planungsstand wird an diesem Abend durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung vorgestellt.
Richtung Westen
Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung liegt im Ortskern Voswinkels und erstreckt sich vom Kaiserplatz in Richtung Westen über die Vohwinkeler Straße bis zur Einmündung der Spitzwegstraße. Mit ihren historischen Gebäuden, dem Schwebebahnverlauf oberhalb des Straßenraums, der Schwebebahnendhaltestelle sowie dem Stationsgarten ist die Vohwinkeler Straße identitätsstiftend für den Stadtbezirk und prägt das Ortsbild dabei entscheidend mit. Zur Sicherung des städtebaulichen Erscheinungsbildes der Vohwinkeler Straße sowie zur ganzheitlichen Aufwertung des Ortskerns Vohwinkel soll die Gestaltungssatzung für die Vohwinkeler Straße aufgestellt werden.