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WuppertalPressemeldung – 09.12.2024

Jagdschein beantragen oder verlängern: Geändertes Waffengesetz führt zu längeren Bearbeitungszeiten

Das Waffengesetz wurde bundesweit geändert. Die neuen Vorgaben werden vermutlich zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten führen. Daher empfiehlt die Untere Jagdbehörde der Stadt, notwendige Anträge frühzeitig zu stellen.

Anträge auf Jagdscheinerteilung oder -verlängerung können ab sofort bei der Unteren Jagdbehörde der Stadt Wuppertal gestellt werden. Die Jagdhaftpflichtversicherung kann nachgereicht werden.

Bundesgesetz verändert Abläufe und Abfrageaufwand

Bis Ende Oktober dieses Jahres galt: Anträge rund um Jagdscheine wurden bei der Unteren Jagdbehörde eingereicht und dort auch im Hinblick auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung bearbeitet. Notwendige Informationen über die Antragsteller konnten quasi auf Knopfdruck beim Verfassungsschutz und Landeskriminalamt NRW sowie im Bundeszentralregister abgerufen werden.

Nun kommen einige Bearbeitungsschritte hinzu. Die Abgabestelle für die Anträge ist weiterhin die Untere Jagdbehörde. Der Bund gibt aber mit den geänderten Vorgaben andere Abläufe und weitere Abfragen vor. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Bundesjagdgesetz in Verbindung mit dem Waffengesetz wird ab sofort durch die Waffenbehörden durchgeführt. Mit Bundespolizei und Zollkriminalamt wurde der Kreis der Behörden, die angefragt werden müssen, von vier auf sechs erhöht.

Sollte es in den letzten zehn Jahren einen Wohnortwechsel gegeben haben, sind zusätzlich auch noch die jeweils zuständigen Polizeidienststellen einzuschalten. So muss für jeden Wohnort eine zusätzliche Abfrage gemacht werden. 

Änderungen mit Verzögerung

Das Waffengesetz gilt zwar bereits seit Ende Oktober, bisher konnte aber noch kein Antrag nach neuem Recht bearbeitet werden. Der notwendige Erlass sowie das Antragsformular wurden der Stadtverwaltung erst mit gut zweiwöchiger Verzögerung übermittelt. Aktuell werden auf ministerieller Ebene zudem noch Rückmeldungen zu juristischen Fragestellungen erwartet.

Außerdem sind die im Verfahren zukünftig neu zu beteiligenden Behörden – Zollkriminalamt und Bundespolizei – für Abfragen technisch noch nicht eingebunden und die Waffenbehörden und ihre Mitarbeiter müssen sich ab sofort um eine Aufgabe kümmern, für die sie bisher nicht zuständig gewesen sind.

Die Untere Jagdbehörde erwartet durch diesen Mehraufwand längere Bearbeitungszeiten und empfiehlt allen Antragstellern, diese Zeit mit einzuplanen.

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