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WuppertalPressemeldung – 16.12.2024

Finanzielle Mehrbelastungen: Nachtragshaushalt in den Rat eingebracht

In der Ratssitzung vom 16. Dezember haben Oberbürgermeister Uwe Schneidewind und Stadtkämmerer Thorsten Bunte wie bereits angekündigt den Entwurf des Nachtragshaushalts für 2025 eingebracht.

Aktuell befindet sich die Stadt Wuppertal im Doppelhaushalt 2024/2025. Während es im ersten Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich gelingt, das geplante Jahresergebnis zu erreichen, ergeben sich für das zweite Haushaltsjahr 2025 wesentliche Verschlechterungen. Darüber wurde bereits eingehend im Finanzausschuss und im Rat berichtet.

Anstieg des geplanten Defizits

Die finanzielle Situation der Stadt Wuppertal wird dabei in den kommenden Jahren sehr herausfordernd sein. Denn die Ertragserwartungen haben sich infolge der allgemeinen wirtschaftlichen Lage in Deutschland und in der bergischen Region verschlechtert, was zu einem starken Anstieg des geplanten Defizits führt. Für das Jahr 2025 wird derzeit ein Defizit von rund 154 Millionen Euro prognostiziert – gegenüber einem geplanten Defizit von 59 Millionen Euro.

Diese finanziellen Mehrbelastungen werden auch die mittelfristige Finanzplanung von 2026 bis 2028 beeinflussen. Ohne Gegenmaßnahmen könnte die städtische Ausgleichsrücklage bereits 2025 aufgebraucht sein. Danach würde die allgemeine Rücklage abgeschmolzen werden; im Jahr 2027 würde der Stadt die bilanzielle Überschuldung drohen.

Einnahmen sinken

Hintergrund dessen ist insbesondere, dass sich die staatlichen und kommunalen Einnahmeerwartungen in den letzten Steuerschätzungen kontinuierlich verringert haben. Aufgrund der erheblich verschlechterten Haushaltsdaten ist die Stadt verpflichtet, unverzüglich eine Nachtragssatzung zum Haushalt 2025 zu erlassen. Um kurzfristig die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten, ist beabsichtigt, die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die das Land NRW den Kommunen im Wege des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes eingeräumt hat. Hierzu zählen die Veranschlagung eines globalen Minderaufwands sowie die Ausnutzung von Verlustvorträgen. Ein sofortiges Haushaltssicherungskonzept, das mangels zeitlichen Vorlaufs zu deutlichen Verwerfungen führen dürfte, kann so vermieden werden. 

Wichtige Vorhaben sichern

Für die Nutzung von Verlustvorträgen ist jedoch eine Genehmigung der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzuholen. Es ist zu erwarten, dass diese nur unter Auflagen erfolgen wird. Gleichwohl wird damit angestrebt, insbesondere wichtige Investitionsvorhaben einschließlich der dafür nötigen Kreditermächtigungen, vor allem im Schulbau, zu sichern. Ebenso soll damit die Handlungsfähigkeit im laufenden Verwaltungsgeschäft, beispielsweise im Bereich der Personalwirtschaft, aufrechterhalten werden.

Da derzeit nicht zu erwarten ist, dass sich die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in absehbarer Zeit deutlich aufhellen werden, ist in jedem Fall beabsichtigt, mit dem Entwurf des nächsten Haushalts ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen und dies mit ausreichendem Vorlauf zu erarbeiten und abzustimmen. 

Sobald sich nach der Kommunalwahl am 14. September 2025 der Stadtrat neu konstituiert hat, wird die Beratung und Beschlussfassung über den nächsten Haushalt und das Haushaltssicherungskonzept seine erste große und wichtige Aufgabe sein.

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