Wie berichtet müssen die Sicherheitsmaßnahmen an der Schönebecker Straße solange fortgesetzt werden, bis zumindest das Dach und das oberste Stockwerk des maroden Hauses abgetragen sind. Hier hat die Stadt dem Besitzer klare Fristen gesetzt und er ist jetzt in der Pflicht, diese Fristen umzusetzen. Zusätzlich muss jetzt die wichtige Sanierung der Loher Brücke beginnen. Auch hier müssen fristen beachtet und eingehalten werden. Deshalb ist eine Komplettsperrung der Loher Brücke unvermeidlich.
Um die Beeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten, wurden weiträumige Umleitungsempfehlungen und angepasste Verkehrsführungen für betroffene Buslinien erarbeitet. Während der Sperrungen bleiben alle Betriebe, Institutionen und Einrichtungen erreichbar und können wie gewohnt beliefert werden.
Die Umleitungen wurden mit vielen Beteiligten besprochen und geplant
Die Sicherstellung der Rettungswege, des öffentlichen Nahverkehrs und der Erreichbarkeit des Quartiers stehen im Fokus der temporären Verkehrsführungen und Änderungen. Die Planung wurde in enger Zusammenarbeit von Straßenverkehrsbehörde, Feuerwehr, Polizei und WSW vorgenommen und wird entsprechend durch die Polizei und das Ordnungsamt überwacht. Die betroffenen Gewerbebetriebe, Einrichtungen und Institutionen wurden über den entsprechenden Verteiler informiert bzw. sind bereits seit der Sperrung der Schönebecker Str. in die Planungen eingebunden.
Gerne hätte die Stadt eine zeitgleiche Sanierung der Loher Brücke und die Vollsperrung der Schönebecker Straße vermieden. Aber die wichtige Sanierung der Loher Brücke lässt sich nicht weiter aufschieben. Sie wird bis Ende Oktober 2024 dauern.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Maßnahmen:
Loher Brücke:
- Schwebebahn uneingeschränkt erreichbar
- Fußverkehr kann weiterhin die Brücke nutzen
- Radverkehr wird über Farbmühle umgeleitet
- Motorisierter Verkehr (PKW, LKW und ÖPNV) folgt den Umleitungsplänen und der Beschilderung vor Ort
- Geplante Sperrzeit bis Ende Oktober 2024
- Die Auftragsvergabe der zwingend erforderlichen Sanierung erfolgte Anfang Februar 2024, nach einer 1 1/2-jährigen Verschiebung
Schönebecker Straße
- Einsturzgefährdetes Haus – laufendes Verfahren durch die Stadt (105, Bauordnung) in Abstimmung mit dem Eigentümer
- Möglicher Trümmerschatten berührt beide Fahrbahnen der Schönebecker Str. – Vollsperrung zwingend erforderlich
- Zeitraum der Vollsperrung bisher nicht absehbar – 105 arbeitet unter Zeitdruck an einer Lösung unter Beachtung der bautechnischen und rechtlichen Rahmenbedingungen
- Straßenverkehrliche temporäre Maßnahmen (z.B. Einrichtung und Drehen von Einbahnstraßen, zusätzliche Haltverbote) sind erforderlich, um die Erreichbarkeit des Quartiers, insbesondere der kritischen Infrastruktur, sicherzustellen (Helios, Rettungswege). Die Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde erfolgen in enger Abstimmung mit der Feuerwehr, Polizei und der WSW.