Zugleich erhielten die Stadtwerke vertraglich die Genehmigung für den Betrieb des Fernwärme- und des Trinkwassernetzes.
Die Vereinbarungen sind die Grundlage für Ausbau und Instandhaltung der Versorgungsnetze. Damit ist für beide Seiten weiterhin Planungssicherheit für die Versorgungsinfrastruktur und die Umsetzung der Klimaziele gegeben. Dabei werden insbesondere die Ertüchtigung des Strom- sowie der Ausbau und die Modernisierung des Fernwärmenetzes eine zentrale Rolle spielen.
Vertragsgegenstand ist jeweils die Erlaubnis, öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Grünanlagen zur Verlegung von Versorgungsleitungen zu nutzen. Die öffentliche Ausschreibung dieser Konzessionierung ist durch das Energiewirtschaftsgesetz vorgeschrieben.
Konzessionsnehmer ist die WSW Energie & Wasser AG. Gemäß der gesetzlich geforderten gesellschaftsrechtlichen Entflechtung von Energielieferung und Netzbetrieb verpachtet diese das Strom- und Gasnetz an ihr Tochterunternehmen WSW Netz GmbH, das für den Netzbetrieb zuständig ist.
Stadt und WSW haben außerdem Gestattungsverträge zur Wegenutzung für das Wärmenetz und die Wasserversorgungsanlagen abgeschlossen. Auch diese Verträge sichern die Stellung der WSW als Infrastrukturdienstleister in Wuppertal rechtlich ab. Der Vertrag für das Wärmenetz hat ebenfalls eine Laufzeit von zwanzig Jahren, der Vertrag für die Wasserversorgungsanlagen läuft vierzig Jahre.