Mit dem 18. Geburtstag endet die Vertretungsberechtigung durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich junge Erwachsene um sich selbst kümmern und für eine Absicherung sorgen.
Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung können sich zum Thema informieren und Fragen stellen – zum Beispiel dazu, wer Entscheidungen treffen kann, wenn ein Mensch dazu selbst nicht mehr in der Lage ist, was eine Vorsorgevollmacht ist und welche Aufgaben ein Betreuer übernimmt.
Beglaubigte Vollmacht
Auch eine akute psychische Krise oder eine psychische Erkrankung können dazu führen, dass eine rechtliche Vertretung benötigt wird. Hierzu informieren die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Betreuungsstelle ebenfalls und klären oft gestellte Fragen.
Auf Wunsch werden Vorsorgevollmachten per Unterschrift beglaubigt. Dafür müssen Interessierte ihren Personalausweis und 10 Euro mitbringen.