Bisher war der Abrechnungszeitraum abhängig vom Zeitpunkt der Zählerstandablesung durch die Wuppertaler Stadtwerke (WSW). Künftig werden die Abrechnungsbescheide im zweiten Quartal des jeweils kommenden Jahres zugestellt. Die Änderung wurde erforderlich, weil die Vielzahl der systembedingt notwendigen Bescheide zu unterschiedlichen Zeitpunkten in der Vergangenheit zu Irritationen und sehr vielen Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern geführt haben.
Alle Infos kommen per Post
In Kürze werden Gebührenpflichtige, die einen Trinkwasserzähler in ihrem Haus haben, schriftlich gebeten, den Zählerstand zum Stichtag 31.12.2023 selbst abzulesen und über ein Online-Portal zu melden. Das Zählerstandsportal steht dafür in der Zeit vom 15. Dezember 2023 bis 15. Januar 2024 zur Verfügung. Aufgerufen wird dies über einen im Schreiben mitgeteilten QR-Code oder alternativ durch die Direkteingabe einer angegebenen Internetadresse. Ansprechpartner sowie weitere Informationen können dem Anschreiben ebenfalls entnommen werden.
Wer keine Angaben macht wird im Verbrauch geschätzt, Grundlage dafür sind die vorangegangenen Ablesungen durch die WSW. Diese erfolgen zu Plausibilitätszwecken auch weiterhin.