Eine Erhöhung unterhalb der zu erwartenden Inflationsrate schafft die Verwaltung nur, indem gestiegene Kosten durch die Einbringung von Rücklagen zumindest teilweise aufgefangen werden konnten. Leider hat die Stadt Wuppertal auf einige Kostentreiber, insbesondere solche die durch externe Faktoren wie beispielsweise Gesetzesänderungen bestimmt werden, keinen Einfluss. So ist bei den Abfallgebühren die Novellierung des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit rund 4 Prozent Anteil maßgeblich für die Steigerung mitverantwortlich.
Für den Gebührenzahler ergeben sich im Einzelnen die nachfolgenden Änderungen:
- Bei den Gebührensätzen für Schmutzwasser und Regenwasser zahlt die Muster-Familie statt 797,00 Euro ab 2024 848,40 Euro pro Jahr. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung um 6,45 Prozent.
- Die Trinkwassergebühr erhöht sich für die Familie Mustermann im Jahresvergleich von 526,45 Euro auf 541,99 Euro jährlich, was eine prozentuale Steigerung um 2,95 Prozent bedeutet.
- Die Abfallgebühren steigen von 306,36 Euro auf 330,44 Euro im Jahr (+7,86 Prozent).
- Bei den Straßenreinigungsgebühren ergibt sich eine Steigerung von 64,95 Euro auf 67,20 Euro (+3,46 Prozent).
Über die neuen Gebührensatzungen entscheidet der Rat in seiner Sitzung am 18.12.2023.
Familie Mustermann ist eine fiktive Familie, die in Deutschland als Platzhalter für eine beliebige Familie verwendet wird. Sie besteht aus einem Ehepaar mit zwei Kindern. Der Mann, Max Mustermann, ist in einem Beruf mit mittlerem Einkommen tätig, z. B. als Sachbearbeiter, Verkäufer oder Lehrer. Die Frau, Erika Mustermann, ist Hausfrau und Mutter. Die Kinder sind im Schulalter.