Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig: Parken ist nur dort erlaubt, wo Parkflächen ausgewiesen sind oder wo die Straßenbreite parkende Fahrzeuge zulässt, ohne dass Rettungswege zugestellt werden. Klar ist auch, das parkende Fahrzeuge nicht auf Rad- oder Gehwegen abgestellt werden dürfen, wenn dies nicht ausdrücklich per Verkehrszeichen erlaubt ist.
Es geht um die Sicherheit
Nach mehreren brenzligen Situationen, wo Löschwagen und Rettungsfahrzeuge Mühe hatten, zum Einsatzort vorzudringen, wird die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung auch beim Parken nun rigoros kontrolliert. Das fordert auch die große Mehrheit der Wuppertaler Politik im Stadtrat.
55 Euro Bußgeld drohen
Wer beim Falschparken auf dem Geh- oder Radweg erwischt wird oder Rettungswege zustellt, bekommt ein Knöllchen. Das kann teuer werden, denn falsches Parken kostet nach dem neu geltenden Bußgeldkatalog 55 Euro.