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WuppertalPressemeldung – 02.03.2023

Stark geschädigte Bäume: Stadt muss auch im März noch fällen

Weil Gefahr droht, gibt es eine Ausnahme: Im Auftrag der Stadt werden noch bis voraus-sichtlich Ende März Baumfällungen ausgeführt. Eigentlich gilt – natürlich auch für die Stadt – ab März eine Sperrfrist.

Dann dürfen Büsche, Hecken und Bäume zum Schutz brütender Vögel nicht mehr beschnitten werden. Dass die Stadt jetzt eine Ausnahme macht, hat einen guten Grund:  Die betroffenen Bäume gefährden die Verkehrssicherheit und damit Menschen. Deshalb hat die Naturschutz-Behörde ausnahmsweise die Arbeiten genehmigt

Eigentlich sollten die Arbeiten bereits abgeschlossen sein, aber weil es so viele abgestorbene und gefährdende Bäumen gibt, konnten nicht alle Arbeiten rechtzeitig erledigt werden. 

Betroffen sind hier vor allem die Kleingartenanlagen Dahls Hain, Westen und Land in Sonne sowie die Grünanlagen Nützenberg, Nordpark, Gelber Sprung und Stahlsberg und Grünflächen in Beyenburg. Notwendig sind außerdem Arbeiten an Waldrändern im Bereich von Bebauung und Straßen: So beispielsweise am Schwarzen Weg, an der Beyenburger Straße, am Lüntenbecker Weg oder auch an der Nordbahn- und der Sambatrasse.

Die Arbeiten sollen bis Ende März erledigt sein. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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