Zum Schutz von brütenden Vögeln besteht vom 1. März bis zum 30. September nach dem Naturschutzgesetz eine Schonzeit für Bäume und Hecken. Das bedeutet, dass in diesem Zeitraum keine Fällungen an Bäumen und Hecken vorgenommen werden dürfen. Deshalb erfolgt die Fällung schon jetzt.
Die Neugestaltung der Anlage wird voraussichtlich rund 723.000 Euro kosten. Das Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt (Soziale Stadt) Oberbarmen/Wichlinghausen übernimmt 80 Prozent der Kosten, das entspricht etwas mehr als 578.000 Euro. Die Stadt zahlt einen Eigenanteil von etwa 145.000 Euro.