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WuppertalPressemeldung – 04.12.2023

Ministerin Scharrenbach: Müngstener Brücke auf dem Weg zum UNESCO Weltkulturerbe

Am Montag, 4. Dezember 2023, hat die Kulturministerkonferenz beschlossen, den Antrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Aufnahme der Müngstener Brücke auf die nächste deutsche Tentativliste zur Nominierung von Kulturerbegütern für die UNESCO-Liste aufzunehmen.

Die Stadt Solingen hat sich mit der Müngstener Brücke zusammen mit fünf weiteren Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts in Italien, Frankreich und Portugal mit dem Antrag „Europäische Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts“ beworben. Mit ihrer Entscheidung folgt die Kultusministerkonferenz den Auswahlempfehlungen der von ihr eingesetzten ehrenamtlich tätigen Expertinnen und Experten im Fachbeirat. Alleine aus Deutschland hatten sich 21 Stätten aus 13 Bundesländern für eine Aufnahme in die zukünftige Tentativliste beworben. Sieben neue Stätten wurden final vom Fachbeirat empfohlen. Bei der deutschen Tentativliste handelt es sich um die zwischen den 16 Bundesländern abgestimmte Liste der Objekte, die der UNESCO von der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahren als zukünftige Welterbestätten vorgeschlagen werden sollen. Die Liste soll 2024 bei der UN-SECO eigereicht werden.

Starkes Stück Heimat

„Wir schlagen die Brücke zwischen unserer Heimat Nordrhein-Westfalen hin zum UNSECO-Weltkulturerbe. Die Müngstener Brücke ist ein starkes Stück Heimat in Nordrhein-Westfalen. Als höchste stählerne Eisenbahnbrücke Deutschlands verbindet sie seit 1897 bis heute die Städte Solingen und Remscheid über das Tal der Wupper miteinander. Sie ist ein Paradebeispiel für europäische Ingenieurskunst. Der charakteristische Fachwerkbogen in seiner parabolischen Krümmung ist über die Grenzen von Nordrhein-Westfalen bekannt. Die Aufnahme des Antrags auf die neue Tentativliste ist ein Meilenstein auf dem Weg zum siebten nordrhein-westfälischen Welterbe. Auch die internationale Zusammenarbeit mit Italien, Frankreich und Portugal bietet eine große Chance eine Anerkennung als UNESCO-Welterbe zu erlangen“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Serie von Sechs

Bei dem Antrag „Europäische Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts“ handelt es sich um eine Serie mit sechs Bestandteilen aus vier Staaten. Neben der Müngstener Brücke gehören die Ponte Pia Maria und die Ponte Dom Luís I in Portugal, das Viaduc de Garabit und das Viaduc du Viaur in Frankreich sowie die Ponte San Michele in Italien dazu. Die Bewerbung für die Aufnahme in die deutsche Tentativliste hat die Stadt Solingen nach einem Aufruf des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung im Dezember 2019 auf den Weg gebracht. Begleitet und unterstützt wird der Bewerbungsprozess vom Förderverein „Welterbe Müngstener Brücke“, der 2021 im Bergischen Städtedreieck gegründet wurde. Vorsitzender des Vereins ist Solingens Oberbürgermeister Tim Kurzbach, weitere Vorstandsmitglieder sind unter anderem Burkhard Mast-Weisz, Oberbürgermeister der Stadt Remscheid, Uwe Schneidewind, Oberbürgermeister des Stadt Wuppertal sowie Werner Lübberink, Konzernbevollmächtigter für die Deutsche Bahn AG in Nordrhein-Westfalen.

Region und europäische Partner

Tim Kurzbach, Oberbürgermeister des Stadt Solingen: „Das ist eine großartige Nachricht. Auf dieses Signal haben wir gehofft und gewartet, es erfüllt uns mit unbändiger Freude. Und wir sind auch voller Stolz: Wir haben auf dem Weg bisher alles richtig gemacht, unsere Bewerbung hat die Kulturministerkonferenz überzeugt.“
Burkhard Mast-Weisz, Oberbürgermeister der Stadt Remscheid: „Der Welterbeverein wird den Schub aufnehmen und alle Anstrengungen unternehmen, um gemeinsam mit den Menschen in der Region und den Partnern in Europa das hohe Ziel zu erreichen. Jetzt ist es greifbar!“
„Die länderübergreifende Bewerbung verbindet die Kommunen, Staaten und Eigentümer dauerhaft miteinander. Aus Partnern sind Freunde geworden, wir schlagen Brücken in Europa. Das ist ein überwältigendes Gefühl“, ergänzt Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal Uwe Schneidewind.

Entscheidung 2033

Werner Lübberink, Konzernbevollmächtigter für die Deutsche Bahn AG in Nordrhein-Westfalen: „Es erfüllt uns mit großem Stolz, als Konzern zukünftig möglicherweise ein Welterbe zu besitzen. Für die Bahngesell-schaften als Eigentümerinnen der grandiosen Brücken-Bauwerke ist der Welterbeprozess eine Herzensangelegenheit – für uns in Deutschland ebenso wie für die Bahn-Unternehmen in Frankreich, Italien und Portugal.“
Nach der Aufnahme auf die deutsche Tentativliste soll der Antrag für die Nominierung auf die Welterbeliste bearbeitet werden. Nach aktuellem Plan wäre mit einer Entscheidung des Welterbekomitees über die Ein-tragung auf die Welterbeliste bei der Sitzung des Welterbekomitees im Jahre 2033 zu rechnen.

Zweistufiges Verfahren

Bei der deutschen Tentativliste handelt es sich um die zwischen den 16 Bundesländern abgestimmte Liste der Objekte, die der UNESCO von der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahren als zukünftige Welterbestätten vorgeschlagen werden sollen.
Die UNESCO hat ein verpflichtendes zweistufiges Prüfverfahren für alle Nominierungen eingeführt, dass in einer Übergangsphase ab 2023 auf freiwilliger Basis umgesetzt werden kann und ab 2027 verpflichtend ist. Auf dem aktuellen Plan der Kultusministerkonferenz ist vorgesehen:
o 2029 – Einreichung des Antrags für die Vorabeinschätzung
o 2031 – Einreichung des Entwurfs von Anmeldung zur Prüfung
o 2032 – Einreichung der Anmeldung
o 2033 – Entscheidung des Welterbekomitees
UNESCO Welterbestätten sind Zeugnisse vergangener Kulturen, materielle Spuren von Begegnungen und Austausch, künstlerische Meisterwerke und einzigartige Naturlandschaften. Ihre Gemeinsamkeit ist ihr außergewöhnlicher universeller Wert, das heißt ihre Bedeutung nicht nur für nationale oder lokale Gemeinschaften, sondern für die gesamte Menschheit. Der Schutz und nachhaltige Erhalt dieser Stätten liegt deshalb in der Verantwortung der gesamten Völkergemeinschaft. Er wird durch die Anwendung des für die Kulturpolitik und den Naturschutz zentralen Instruments – dem 1972 verabschiedeten „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ – sichergestellt. Mit der Ernennung zum Welterbe wird die Verpflichtung übernommen, das Objekt für zukünftige Generationen zu erhalten.
In Nordrhein-Westfalen gibt es sechs Welterbestätten: Aachener Dom, Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl, Kölner Dom, Industriekomplex Zeche Zollverein in Essen, Das karolingische Westwerk und Civitas Corvey sowie den niedergermanischen Limes, die Grenzen des Römischen Reiches.

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