Das ist das Ergebnis der Prüfung der von den Initiatoren eingereichten Unterschriftenlisten durch die Wahlbehörde der Stadt. Der Abgleich der Namen, Adressen und Geburtsdaten mit der Einwohnermeldedatei und dem Wählerverzeichnis der Stadt ergab trotz wohlwollender Prüfung in zu vielen Fällen keine Gültigkeit. Gründe dafür waren nicht übereinstimmende Daten oder eine fehlende Wahlberechtigung. Eingereicht wurden Listen mit insgesamt 11.310 Unterschriften. Nachdem bereits 1.259 Unterschriften nicht zugelassen werden konnten, wurde die weitere Prüfung eingestellt, denn das Quorum konnte nicht mehr erreicht werden.
Bereits im Vorfeld war ein von der Verwaltung beauftragtes Rechtsgutachten von der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens ausgegangen.
Oberbürgermeister Uwe Schneidewind nahm das Prüfungsergebnis zum Anlass, erneut den Anspruch der Stadt an die Transparenz und Beteiligungs-Offenheit des Moschee-Projektes zu betonen: „Es wird neben dem vom Rat bereits beschlossenen Bürgerbeirat weitere Beteiligungsangebote innerhalb des Planungsverfahrens geben, damit Politik und Bürger intensiv in den Prozess zum Moschee-Neubau eingebunden sind. Gerade weil es ein umstrittenes Projekt ist, müssen Fragen, Bedenken und Anregungen umfassend aufgegriffen werden, damit die Integration der neuen Moschee an der Gathe bestmöglich gelingt.“