Die Isolierung der Mehrkosten durch die Corona-Pandemie ist ein bewährtes Mittel: Mit ihr erlaubt das Land den Städten, die besonderen Belastungen der Pandemie außerhalb des regulären Haushaltes zu verbuchen. Das Land trägt mit dieser Ausnahmeregelung der Tatsache Geltung, dass die Kommunen diese Kosten weder planen noch wesentlich beeinflussen konnten, ihre Haushalte aber dadurch in Schieflage geraten würden.
Heute, am Montag, 5. September, hat Kommunalministerin Ina Scharrenbach den NRW-Städten nun mitgeteilt, dass nicht nur die bisher bis 2022 beschlossene Isolierungsregelung für die Corona-Kosten auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 verlängert wird. Sie soll außerdem analog für sämtliche Mehrkosten in der Folge des Ukraine-Krieges und die massiv gestiegenen Energiekosten der Kommunen angewendet werden.
Städte brauchen die volle Solidarität von Bund und Land
„Diese Erweiterung ist ein starkes Signal der Kommunalministerin für die Handlungsfähigkeit der Kommunen in den kommenden Jahren“, betont Oberbürgermeister Uwe Schneidewind. „Das Land würdigt damit die extremen Belastungen der städtischen Haushalte durch die aktuellen Entwicklungen, die von den Rathäusern überhaupt nicht zu steuern sind und uns ohne Hilfe die Luft für jede notwendige Stadtentwicklung abschnüren würden.“
Die Isolierung sei ein erster, aber wichtiger Schritt, damit die Kommunen in extrem herausfordernden Zeiten überhaupt weiter in ihre Infrastruktur investieren und wichtige Zukunftsprojekte anstoßen können. „Natürlich bleibt es unabhängig davon bei der Forderung der Städte, corona-bedingte Ausfälle und Mehrkosten in Folge des Krieges durch Bund und Länder zu kompensieren. Sonst würden die Belastungen nur auf künftige Haushalte verschoben. Die Lebensrealität der Menschen wird sehr konkret von der finanziellen Situation der Kommunen geprägt. Daher brauchen die Kommunen gerade in der Krise nachhaltige Entlastung und die volle Solidarität von Bund und Land.“