„Digitalisierung ist ein großes Zukunftsthema – ebenso wie Bildung und Ausbildung. Dass die Auslieferung vieler Geräte trotz der schwierigen Beschaffungssituation gelungen ist, ist eine große Leistung der beteiligten Stellen, denen ich ganz herzlich dafür danke“, sagt Oberbürgermeister Uwe Schneidewind.
Digital unterstützt lehren und lernen
„Durch die verschiedenen Fördermaßnahmen sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, digital unterstützt zu lehren“, sagt Stadtdirektor und Schuldezernent Dr. Stefan Kühn. „Mit der Glasfaseranbindung aller Schulgebäude, einer ersten flächendeckenden Ausstattung mit WLAN-Accesspoints, der einheitlichen Ausstattung mit Portalservern und der Einführung einer zentralen Verwaltung von mobilen Endgeräten konnten bereits wichtige Schritte zum Aufbau einer zukunftsorientierten IT-Infrastruktur in den Schulen umgesetzt werden.“
Übersetzt in Geräte heißt das: 7.243 iPads, 6.204 Tablets, 4.407 Notebooks, 1969 Desktop-PCs , 779 Beamer und weiteres Equipment konnte für die Wuppertaler Schulen angeschafft werden. So sollen mit den letzten Förderprogrammen zusammen mit einer Neuverteilung von Bestandsgeräten alle Schüler*innen ab der dritten Klasse mit mobilen Endgeräten ausgestattet werden. Bestellt sind weitere 18.023 iPads, 7.098 Tablets, 3.092 Notebooks und 1.236 Activeboards, die bis Jahresende geliefert werden sollen.
8 Millionen für Glasfaserausbau
Grundlage für die Digitalisierung ist der Glasfaserausbau. Mit Hilfe des Projekts Gute Schule, das die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau kommunaler Schulinfrastruktur fördert, konnte hier schon einiges geschafft werden: Die Stadt entschied frühzeitig, Fördermittel aus „Gute Schule“ für den Glasfaserausbau einzusetzen. Damit konnte die wesentliche Voraussetzung für eine digitale Infrastruktur an den Schulen geschaffen werden. Rund 8 Millionen flossen in diesen Ausbau.
Das Programm DigitalPakt Schule läuft seit 2019. Bei diesem Förderprojekt werden Maßnahmen in den Bereichen IT-Grundstruktur, digitale Arbeitsgeräte, schulgebundene mobile Endgeräte und regionale Maßnahmen wie die IT-Administration finanziell unterstützt. Die Förderhöhe liegt bei rund 24 Millionen Euro. Diese Summe wurde komplett verplant, davon befinden sich 18,3 Millionen Euro noch im Vergabeverfahren.
Mobile Endgeräte für Lehrende und Lernende
Mit den Sofortausstattungsprogrammen für Schüler*innen und Lehrkräfte hat das Land NRW den DigitalPakt Schule weiterentwickelt und unterstützt damit finanziell die Anschaffung von mobilen Endgeräten für Lehrkräfte und Schüler*innen sowie erforderliches Zubehör. Die Förderhöhe des Sofortausstattungsprogramms I liegt bei ca. 5,57 Mio. Euro und ist zu hundert Prozent abgerufen. Das Sofortausstattungsprogramm II liegt bei 13,68 Mio. Euro – hier steht die Lieferung noch aus.
Neben mobilen Endgeräten wurden über die Förderprogramme auch weitere Investitionen getätigt. Hierzu zählen die strukturierte Gebäudeverkabelung von Schulen, 1800 Accespoints für die Netzwerkanbindung, 48.000 MDM-Lizenzen und schulspezifische Sondermaschinen wie 3D-Drucker, CNC-Fräsen und weitere pädagogische Ausstattung.
Thema bleibt Baustelle
Bei all diesen Fortschritten bleibt das Thema weiter eine Baustelle. So sehen die Fördermaßnahmen keine kurzfristigen Reinvestionen vor, was bei Verlust oder Ausfall eines Gerätes bedeutet, dass kein Ersatz angeschafft werden kann. Im Ausstattungsprogramm für die Dienstgeräte der Lehrkräfte war keine Ausstattung mit Anwendungssoftware vorgesehen. Aus der Sicht vieler Schulen sind die zur Verfügung gestellten Endgeräte deshalb nur begrenzt einsetzbar.
Zudem kann der Betrieb der zentral und dezentral geschaffenen Infrastruktur nur mit fachlich qualifiziertem Personal sichergestellt werden. Viele der Fördermaßnahmen führen zu einem enormen Anstieg des Support-Aufwands. Eine Anpassung der für die Administration vorgesehenen Fördermittel blieb jedoch aus.
Folgefinanzierung nötig
„Die Erstausstattung mit Endgeräten ist grundsätzlich nur ein erster Schritt und muss deshalb zwangsläufig zu einer bereits frühzeitig durchdachten, langfristig angelegten Folgefinanzierung führen“, fordert Kühn. „Es muss sichergestellt werden, dass auch die kommenden Jahrgänge eine gleichwertige Ausstattung erhalten, um einen gewissen Standard, auch für die pädagogische Weiterentwicklung, aufrecht zu erhalten. Gleiches gilt für die aufgebauten infrastrukturellen Maßnahmen, die durch Abnutzung und technische Weiterentwicklung kontinuierlich erweitert und erneuert werden müssen.“ Denn: „Sollten die aufgebauten organisatorischen Strukturen nicht weiter finanziert werden können, besteht die akute Gefahr, dass die Erfolge der derzeitigen Maßnahmen nicht von Dauer sein werden.“