Erstmals seit zwei Jahren gibt es keine gesonderten gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben für den Dienstbetrieb unter Corona-Bedingungen.
Die 3G-Regel, die bisher immer noch für die Beschäftigten galt, ist aufgehoben. Auch die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske in den Gebäuden gilt nicht mehr. Allerdings empfiehlt der Krisenstab die Masken weiterhin sowohl Mitarbeitern als auch Besuchern. Wenn besondere Faktoren vorliegen, können die Führungskräfte der Verwaltung weitergehende Regelungen treffen, um Risiken zu beschränken. So sollen etwa die Eltern von Kita-Kindern beim Bringen und Abholen der Sprösslinge nach wie vor Masken tragen, weil in diesem sensiblen Bereich jede Infektion und Quarantäne zu Einschränkungen bei der Betreuung der Kinder führen kann.
Dienstbetrieb während der Pandemie erfolgreich gewährleistet
Veranstaltungen, Besprechungen und Schulungen sind in Räumen geeigneter Größe zulässig. Dabei soll weiterhin ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden, alternativ ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
Krisenstabsleiter Johannes Slawig bedankte sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für alle Anstrengungen und Maßnahmen, die in den Pandemie-Jahren dazu beitragen haben, den Dienstbetrieb bestmöglich zu gewährleisten: „Dies ist uns gelungen; wir konnten unseren Bürgerservice aufrechterhalten, weil wir uns schnell und mit großer Flexibilität auf die Herausforderungen eingestellt haben. Jetzt hoffen wir gemeinsam, dass die „wiedergewonnene Normalität“ dauerhaft Bestand hat.“
Der Krisenstab der Stadt hat bis auf Weiteres seine turnusmäßigen Sitzungen ausgesetzt und auf Bereitschaftsbetrieb umgestellt. Die weitere Entwicklung werde aber selbstverständlich aufmerksam beobachtet, um bei Bedarf sofort reagieren zu können.