Alle Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie stellvertretende Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher erhalten kurz vor dem Wahltermin eine Einweisung in ihre Tätigkeit. Deshalb ist es nicht entscheidend, ob Vorkenntnisse bestehen. Insbesondere "Neulinge" sind herzlich willkommen! Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten eine finanzielle Vergütung. Um eine zeitgemäße Anmeldung zu ermöglichen, stellen wir für interessierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein elektronisches Anmeldeverfahren zur Verfügung.
Ablauf
Die Berufungsschreiben werden circa zwei bis vier Wochen vor der jeweiligen Wahl versandt. Die Personen, welche kein Berufungsschreiben in dieser Zeit erhalten, müssen damit rechnen, dass die Festlegung ihres Einsatzes noch bis zum Freitag vor dem jeweiligen Wahltag erfolgen kann.
Die Anmeldung erfolgt unverbindlich.