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WuppertalPressemeldung – 09.03.2022

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Meldeportal ist online

Um das Infektionsgeschehen durch das Corona-Virus weiter wirksam zu bekämpfen, hat die Bundesregierung beschlossen, besonders gefährdete vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen und dadurch zu einer Entlastung des Gesundheitssystems beizutragen und die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

Besonders wichtig ist deshalb ein verlässlicher Schutz durch eine sehr hohe Impfquote bei dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen. So wird das Risiko gesenkt, dass sich die besonders gefährdeten Personengruppen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren.

Durch Anpassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 10. Dezember 2021 besteht nun gem. § 20a IfSG ab dem 16. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Schutz vor COVID-19 für bestimmte Berufsgruppen. 

Einrichtungen, die unter diese Impflicht fallen, müssen dem Gesundheitsamt hier eine Meldung machen. 

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Bildnachweise

  • © Stefanie vom Stein | Stadt Wuppertal Medienzentrum

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