Besonders wichtig ist deshalb ein verlässlicher Schutz durch eine sehr hohe Impfquote bei dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen. So wird das Risiko gesenkt, dass sich die besonders gefährdeten Personengruppen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren.
Durch Anpassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 10. Dezember 2021 besteht nun gem. § 20a IfSG ab dem 16. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Schutz vor COVID-19 für bestimmte Berufsgruppen.