Damit wird der Entwicklung Rechnung getragen, dass Wuppertal aktuell kein Hotspot der Pandemie ist und die Infektionsschutzkonzepte von Bühnen und Stadthalle ohnehin eine hohe Sicherheit für die Besucher garantieren. Außerdem fügt sich die Regelung in den Kontext der neuen Coronaschutzverordnung des Landes mit der Wiederöffnung der Kulturangebote auch für ungeimpfte Besucher mit Test.
Beibehalten wird die Stadt zunächst die 3G-Regelung für alle Besucher der Verwaltungshäuser mit der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Der zusätzliche Schutz für Kunden und Beschäftigte habe in der Hochzeit der Pandemie dazu beigetragen, dass die Leistungseinheiten der Verwaltung ihre Dienstleistungen ohne wesentliche Einschränkungen über die gesamte Zeit aufrecht erhalten konnten. Daher sollen diese Regelungen noch bis zum 20. März weitergelten, wenn die Arbeitsschutzverordnung und das Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene neu gefasst werden.