Dass die Einteilung der Trasse in zwei Abschnitte erfolgt ist, hat fördertechnische Gründe. Die Sonderförderung durch das Bundesförderprogramm Stadt und Land und das Förderprogramm NahMobilität des Landes NRW in Höhe von 95 % ist nach heutigen Stand auf Maßnahmen beschränkt, die bis Ende 2023 abgeschlossen sind. Das wird für die gesamte Hatzfeldtrasse nicht möglich sein. Daher wurde die Gesamtmaßnahme Hatzfeldtrasse aufgeteilt in zwei Bauabschnitte. Der erste Bauabschnitt kann bis Ende 2023 fertiggestellt sein. Für diese Maßnahme wurde ein Förderantrag gestellt. Derzeit laufen die Planungen und die Vorbereitung für die Ausschreibungen. Voraussetzung für die Umsetzung ist ein positiver Förderbescheid.
Verkehrsdezernent Frank Meyer: „Wir sind hoffnungsvoll, dass die Trasse nach mehreren Anläufen nun umgesetzt wird und damit ein wichtiger Beitrag zum Radverkehr und in Richtung Fahrradfreundliche Stadt geleistet wird.“