Inzwischen ist die rechtliche Situation anders und so greift die Stadt einen Vorschlag von Haus und Grund auf, die Bescheide doch aktuell zuzustellen.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte die Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick für rechtswidrig befunden (Urteil vom 17.05.2022). Dieses Urteil hat auch Auswirkungen auf die Stadt Wuppertal, weil wesentliche Grundlagen der Berechnung für rechtswidrig erklärt worden sind. Daher wurde der Versand der Gebührenbescheide vorerst gestoppt, damit keine rechtswidrigen Bescheide herausgehen, gegen die die Bürger dann Widerspruch einlegen müssten.
Inzwischen hat die Verwaltung geprüft, dass ausschließlich die Abwassergebührenkalkulation von dem Urteil betroffen ist.
Arbeitsstau befürchtet
Der Vorsitzende des Vereins Haus und Grund Wuppertal, Hermann Josef Richter hatte mit Blick auf die Abwassergebühren einen offenen Brief an den Stadtkämmerer Dr. Johannes Slawig geschrieben. Hierin führt er unter anderem aus, dass Tausend Eigentümer auf die Festsetzung der Schmutzwassergebühren warten, um diese mit den Mietern abrechnen zu können und dass so zudem ein Arbeitsstau bei den Betriebskostenabrechnungen entstünde.
Stadtkämmerer Johannes Slawig: „Der Vorschlag von Haus und Grund ist sehr gut. Eine Abrechnung aufgrund der Ablesungen der Zählerstände sowie Änderungen bei Eigentumswechsel oder Zählerwechsel ist sinnvoll und notwendig, damit die Gebührenzahler einen Überblick über die zu zahlenden Gebühren erhalten. Außerdem kann so ein Bearbeitungsstau sowohl auf Seiten der Eigentümer und Verwalter im Grundbesitz als auch auf Seiten der Stadtverwaltung vermieden werden. Daher werden wir ab sofort wieder Bescheide verschicken, allerdings mit dem Vermerk der Vorläufigkeit.“
Urteil nicht rechtskräftig
Denn die Stadt Oer-Erkenschwick hat gegen das Urteil des OVG eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ eingelegt. Darüber wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müssen, voraussichtlich allerdings erst im nächsten Jahr. Deshalb ist das Urteil auch noch nicht rechtskräftig.
Daher wird die Stadtverwaltung die Bescheide vorläufig erlassen und versenden.
Die gute Nachricht: Niemand muss Widerspruch gegen diese neuen Abwasserbescheide einlegen. Sollte aufgrund des OVG-Urteils eine Änderung der Abwassergebührensatzung notwendig werden, erhalten alle automatisch einen neuen Bescheid. Allerdings müssen die festgesetzten Gebühren erst einmal wie bisher auch bezahlt werden.