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WuppertalPressemeldung – 24.01.2022

Steueramt verschickt Bescheide

In diesen Tagen verschickt das Steueramt der Stadt die Steuer- und Grundabgabenbescheide für das neue Jahr, darunter 16.500 Hundesteuer- und 127.000 Grundabgabenbescheide.

Erfahrungsgemäß werden viele Bürger Rückfragen haben. Die Stadt bittet daher um Geduld, falls die Mitarbeiter bei telefonischen Rückfragen nicht sofort erreichbar sind.

Ein persönlicher Besuch beim Steueramt ist nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Im Rathaus gilt die 3-G-Regel: Alle Besucher m Rathaus müssen genesen, geimpft oder getestet sein. 

Mit den Hundesteuerbescheiden werden wie im vorigen Jahr neben dem Merkblatt des Steueramtes auch eine Information des Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes sowie eine Information des Ressorts Umweltschutz zum Aufenthalt mit Hunden in der Landschaft übersandt.

 Mit den Grundabgabenbescheiden wird ein Merkblatt mit aktuellen Hinweisen des Finanzministeriums NRW zur Grundsteuerreform versandt. Darin werden die Schritte für die Erklärung der Merkmale des Grundstücks online unter meinELSTER beschrieben sowie auf die Telefon-Hotlines der zuständigen Finanzämter hingewiesen.

 

Steuersätze unverändert

Die Steuersätze für Gewerbe-, Grund-, Vergnügungs-, Wettbüro-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Die zum 1. April 2020 in Wuppertal eingeführte Infrastrukturförderabgabe ist wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin bis zum 30. April 2022 ausgesetzt.

Weitere Veränderungen ergeben sich bei einzelnen Gebühren aufgrund der Kostenentwicklung:

Die Gebührensätze für Kläranlagen und Abfall sind gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen, die Straßenreinigungsgebühren mussten um durchschnittlich 2,87 Prozent angepasst werden.

 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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