Sie tritt am Freitag, 24. September, in Kraft. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und natürlich alle Bürgerinnen und Bürger, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
Appell an Wuppertaler Gastronomen und Veranstalter und an das Land
An die Wuppertaler Gastronomen und Veranstalter wird in dem Beschluss appelliert, sich einer 2G-Option freiwillig anzuschließen. Anders als etwa in Hamburg ermöglicht es die Coronaschutzverordnung des Landes allerdings aktuell nicht, den Betrieben im Gegenzug Befreiungen von den Infektionsschutzregeln zu gewähren. Daher enthält der heutige Beschluss ebenfalls einen Appell an das Land Nordrhein-Westfalen, eine landesweite 2G-Options-Regelung einzuführen, die den teilnehmenden Gastronomiebetrieben, Clubs und Veranstaltern solche Befreiungen einräumt oder den Kommunen mit besonders hohen Inzidenzwerten durch eine Änderung der Coronaschutzverordnung entsprechende eigene Regelungen zu ermöglichen.