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WuppertalPressemeldung – 30.09.2021

„Aufholen nach Corona“: Noch Fördermittel vorhanden

Um die pandemiebedingten Belastungen und Einschränkungen sowie ihre Folgen zu überwinden, sollen im Rahmen des Förderprogramms „Aufholen nach Corona“ mehr Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien bereitgestellt, vorhandene Angebote erweitert und pandemiebedingte Mehrbedarfe ausgeglichen werden.

In der Zuständigkeit des Jugendamtes erfolgt die Förderung folgender Angebote 

- Angebote der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit
- Jugendfreizeitangebote
- Internationale Jugendbegegnungen
- Wochenend-, Ferienfreizeiten und nichtkommerzielle Jugendreisen
- Stärkung des jugendlichen Ehrenamtes
- Soziale Arbeit im Kontext Schule, zum Beispiel durch Projekte und  Maßnahmen im Rahmen der Schulsozialarbeit, des Offenen Ganztag, von Trägern der Kinder- und Jugendarbeit
- Zusätzliche Stellen Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
- Jugendsozialarbeit
- Angebote der Frühen Hilfen für Kinder bis drei Jahre
   

 

Anträge willkommen

„Seitdem Mitte Juli der Bewilligungsbescheid beim Jugendamt einging, wurden 93 Anträge mit einem Fördervolumen von über 300.000 Euro eingereicht, von denen die meisten bereits bewilligt sind.  Es stehen bis Ende des Jahres noch rund weitere 500.000 Euro zur Verfügung“, berichtet Sozialdezernent Dr. Stefan Kühn. 

„Weitere Ideen und Anträge zur Überwindung der pandemiebedingten Nachteile von Kinder und Jugendlichen sind herzlich willkommen.“

Wer noch Anträge stellen möchte, kann sich an 

Josephine Helleken, Tel.: 0202 563 2664, email: josephine.hellekenstadt.wuppertalde und an

Duygu Yakar, Tel.: 0202 563 2598, email: duygu.yakarstadt.wuppertalde wenden.

 

Fördermittel werden verdoppelt

„Aufholen nach Corona“ ist das Bundesprogramm für Kinder und Jugendlichen zur Behebung von Lernrückständen, von Nachteilen bei der persönlichen und emotionalen Entwicklung, ihrer sozialen Teilhabe und emotionalen Stabilität. Das Programm besteht aus mehreren Bausteinen. Fördersäule 1 bezieht sich auf die Lernrückstände und liegt in der Zuständigkeit von Schule unter Federführung des Schulministeriums NRW. 

Fördersäulen 2 und 3 beziehen sich auf die sozialen und emotionalen Aspekte bei Kinder und Jugendlichen. Auf Landesebene liegt die die Zuständigkeit beim Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW. Die Verwaltung und Verausgabung der Fördermittel vor Ort obliegt dem Ressort Kinder, Jugend und Familie – Jugendamt der Stadt Wuppertal. 

Fördersäule 2 umfasst die Förderschwerpunkte Soziale Arbeit an Schule, Jugendsozialarbeit und zusätzliche Plätze für Freiwillige des Sozialen oder Ökologischen Jahrs in der Kinder- und Jugendhilfe oder Schule. Das Fördervolumen beträgt in 2021 rund 570.000 Euro. Konzepte und Modalitäten der Antragstellung werden zurzeit unter Hochdruck erarbeitet.

Fördersäule 3 richtet sich an den Bereich Freizeit und ist unter „40 Ideen und mehr für Kinder und Jugendlichen in Wuppertal“ beschrieben. Das Fördervolumen beträgt in 2021 rund 200.000 Euro. 

Hinzu kommen weitere 93.000 Euro für Wuppertal in 2021 aus der im Rahmen von „Aufholen nach Corona“ vorgenommenen Aufstockung der Bundesmittel „Frühe Hilfen“ für Kinder unter drei Jahren.

Für kommendes Jahr ist eine Verdoppelung der Fördermittel „Aufholen nach Corona“ angekündigt. 

 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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