Krisenstabsleiter Johannes Slawig: „Wie schon im Frühjahr hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eine Reihenfolge vorgegeben, nach der eine Auffrischungsimpfung erfolgen soll. Diese zeitliche Vorgabe entspricht auch den Vorgaben und Empfehlungen der ständigen Impfkomission (STIKO). Mit den städtischen Kapazitäten ist eine Lockerung dieser Regel nicht zu verantworten, es gilt weiterhin, zunächst die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen.“
Priorisierung wird beibehalten
Die Menschen deren mRNA-Impfung sechs Monate zurückliegt, sind die Menschen, die auch im Frühjahr als erstes geimpft wurden, weil sie zur älteren Bevölkerungsgruppe gehören. Berechtigt waren seinerzeit auch die Schwerkranken und das Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Diese Priorisierung wird mit den geltenden Regeln beibehalten. Wer aus medizinischen Gründen diese Frist nicht halten kann (zum Beispiel eine anstehende Operation oder eine beginnende Chemotherapie), wird beim Hausarzt auch früher eine Auffrischungsimpfung bekommen. Eine solche Indikation kann die städtische Impfstelle aber nicht leisten.
Auch STIKO gibt Reihenfolge vor
Slawig deshalb weiter: „Bei aller Freude über die große Bereitschaft, sich boostern zu lassen, appelliere ich auch an unsere gesellschaftliche Verantwortung, zunächst die Schwächsten unter uns zu schützen. Deshalb heißt es in der Empfehlung der STIKO ausdrücklich: „Die STIKO bekräftigt jedoch ihre Empfehlung folgenden Personengruppen prioritär eine Auffrischimpfung anzubieten: Personen mit Immundefizienz, Personen im Alter von ≥ 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Auch bisher Nicht-Geimpfte sollen vordringlich geimpft werden.“ Dieser Empfehlung folgen wir an den Wuppertaler Impfstellen mit den festgelegten Regeln.“