Wer dennoch aus dringenden Anlässen das Rathaus oder andere Verwaltungsdienststellen aufsuchen muss, sollte dies aus Gründen der Solidarität und des Gesundheitsschutzes nur tun, wenn er geimpft, genesen oder über einen aktuellen max. 24 Stunden alten Schnelltest mit negativem Ergebnis verfügt.
Größtmögliche Sicherheit
Denn alle Beschäftigten der Stadtverwaltung dürfen ihre Arbeit und ihren Service für die Bürgerinnen auch nur ausüben, wenn sie diese 3G- Voraussetzungen nachweisen können. Dies wird sehr streng kontrolliert. So wird insgesamt größtmögliche Sicherheit gegen eine Ansteckung mit dem Corona- Virus, das sich weiter rasant ausbreitet und die Belastungsgrenze unserer Krankenhäuser gefährdet, erreicht.
Maske und Abstand
Neben diesem dringenden Appell, das Rathaus möglichst nur unter Beachtung der 3G- Regel aufzusuchen, besteht die gesetzliche Pflicht, in allen Verwaltungsgebäuden eine medizinische Maske zu tragen und grundsätzlich einen Abstand von 1,5 m zwischen den Personen einzuhalten.