„Wir wollen alles dafür tun, damit die Wuppertaler Gastronomen ihre Außengastronomie unbürokratisch, vor allem aber ohne zusätzliche Kosten wieder öffnen können, sobald die Inzidenzwerte das zulassen. Das ist für viele Betriebe existenziell wichtig, hier möchten wir ein positives und ermutigendes Signal senden. Zugleich bedeutet die Außengastronomie für die Menschen in unserer Stadt einen großen Gewinn an Lebensqualität und Normalität – das ist für uns alle nach der langen Zeit des Verzichts, die die Menschen in unserer Stadt so gut und diszipliniert gemeistert haben, von großer Bedeutung“, so Oberbürgermeister Uwe Schneidewind.
Bereits im Dezember vorigen Jahres hatte der Rat der Stadt beschlossen, die Erhebung von Gebühren für die Außengastronomie auszusetzen – bis zum 30. September diesen Jahres. Eine zusätzliche Erleichterung hat der Rat im Mai beschlossen: Auch die Gebühren für einen Antrag auf Außengastronomie entfallen.
Ein Antrag auf Außengastronomie oder eine Veränderung zum Beispiel der Fläche in der Außengastronomie ist aus Sicherheitsgründen weiter notwendig. So muss geklärt sein, dass Tische und Stühle, Biergarten-Mobiliar oder Sonnenschirme keine Feuerwehr-Zufahren verstellen, andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder Behinderten-Parkplätze blockieren.
Aktuell hat die Stadt Genehmigungen für Anträge auf Außengastronomie bereits verschickt oder ist dabei, sie den Gastwirten zuzustellen. Nur in einigen wenigen Fällen, so Dezernent Frank Meyer, gebe es noch Fragen zu klären. Das erfolge dann direkt mit den Gastronomen, zeitnah und mit so wenig bürokratischem Aufwand wie möglich.