„Auch wenn wir die Belastungen einer zweiwöchigen Quarantäne sehen und viel Verständnis für eine gewisse Pandemie-Müdigkeit der Menschen haben, werden wir so eine Entwicklung unter keinen Umständen dulden“, betont Krisenstabsleiter Johannes Slawig. „Wir erleben gerade, wie der Inzidenzwert wieder ansteigt und sich die gefährlichen Mutationen rasant ausbreiten. Es ist unabdingbar, dass jeder Bürger mit einem positiven Befund und jede Kontaktperson sich isolieren. Sonst bekommen wir die Infektionsketten nicht in den Griff.“
Solidarisch und verantwortlich handeln
Slawig appelliert an alle Wuppertaler, sich solidarisch und verantwortlich zu verhalten und andere nicht zu gefährden. „Niemand möchte einen dritten Lockdown erleben. Eine Quarantäneverfügung ist ein Rechtsakt. Wer dagegen verstößt und nicht zuhause bleibt, muss mit einer Geldstrafe von fünfhundert Euro rechnen. Im Wiederholungsfall werden wir die Maßnahme konsequent durch eine zwangsweise Einweisung in ein geschlossenes Krankenhaus durchsetzen.“
Nach den Paragrafen 2 und 4 der Coronaschutzverordnung muss sich jeder in Quarantäne begeben, der einen positiven Testbefund hat oder durch das Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft wurde. Vierzehn Tage müssen Betroffene in diesem Fall ausschließlich in den eigenen vier Wänden verbringen und dürfen auch keinen Besuch empfangen.