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WuppertalPressemeldung – 04.03.2021

Priorität 2: Besonders Impfberechtigte

Menschen mit schweren Vorerkrankungen sind impfberechtigt. Sie können ab dem 30. April bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) Termine für das Wuppertaler Impfzentrum vereinbaren. Auch enge Kontaktpersonen sind unter Umständen impfberechtigt.

WICHTIG: Personen, die erst kürzlich eine Corona-Infektion hinter sich gebracht haben, können nicht geimpft werden. Die Infektion muss mindestens sechs Monate zurückliegen.

Die Impfreihenfolge ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut.


Wenn Sie zu den Personen mit Vorerkrankungen der aufgeführten Buchstaben "a" bis "j" gehören, können Sie einen Impftermin beantragen:

a. Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung

b. Personen nach Organtransplantation,

c. Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,

d. Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,

e. Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,

f. Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,

g. Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,

h. Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,

i. Personen mit chronischer Nierenerkrankung,

j. Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),

Wichtig: Sie benötigen einen Personalausweis und eine ärztliche Bescheinigung, welche bestätigt, dass Sie zur oben aufgeführten Gruppe der Personen mit Vorerkrankungen gehören. (Öffnet in einem neuen Tab)


Terminbuchung: Geändertes Prozedere

Bitte beachten Sie: Die Terminbuchung für Menschen mit schwerer Vorerkrankung/chronisch Erkrankte der Priorität 2 (siehe Punkte a-j) ist nicht mehr direkt über die Stadt möglich.

Das Land NRW hat entschieden, das Prozedere zu ändern: Menschen mit den Diagnosen a-j können seit Freitag, 30. April 2021, 8 Uhr, bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KVNO) Termine buchen. Das geht online über www.116117.de (Öffnet in einem neuen Tab) sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer 0800 116 117 01 für das Rheinland.

Alle E-Mails, die bis einschließlich zum 24. April bei der Stadt eingegangen sind, werden noch bearbeitet.


Enge Kontaktpersonen von Menschen mit Pflegegrad

Ebenfalls anspruchsberechtigt sind maximal zwei Kontaktpersonen je nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (d.h. die pflegebedürftige Person muss zu Hause gepflegt werden). Als Nachweis ist das vom NRW-Gesundheitsministerium bereitgestellte Formular (Öffnet in einem neuen Tab) zu verwenden.

Kontaktpersonen von sich nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen haben eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person vorzulegen. Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt sein. Das Alter und die Art der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich.

Die Terminbuchung läuft ausschließlich über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und ist online unter www.116117.de (Öffnet in einem neuen Tab) sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer Tel. 0800 116 117 01 für das Rheinland.

Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen

Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, sind den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt - und damit ab sofort impfberechtigt. Dem Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zuzuordnen ist. Eine Pflegebedürftigkeit ist nicht nachzuweisen.

Die Terminbuchung läuft ausschließlich über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und ist online unter www.116117.de (Öffnet in einem neuen Tab) sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer Tel. 0800 116 117 01 für das Rheinland.

Bitte bringen Sie folgendes Formular ausgefüllt und unterschrieben mit zum Impftermin:


Haus- und Fachärzt*innen übernehmen ebenfalls Impfungen

Seit dem 7. April impfen auch die niedergelassenen Ärzt*innen in ihren Praxen Menschen mit Vorerkrankungen. Die Praxen informieren ihr Patient*innen telefonisch oder über ihre Homepage über das genaue Vorgehen.


Impfberechtigung aufgrund besonderer Umstände:

Darüber hinaus nennt die Bundesimpf-Verordnung unter dem Buchstaben „k“, „Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht“. Zitat aus der Bundesimpf-Verordnung: „Dem Antrag sind begründete (fach-)ärztliche Zeugnisse der behandelnden Ärzte über das Vorliegen eines Einzelfalls beizufügen. Aus den Zeugnissen muss sich zweifelsfrei ergeben, dass die antragstellende Person ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hat.“

Alle Anträge nach dem Buchstaben „k“ oder der Härtefallregelung zur sofortigen Impfung können Sie ab sofort über folgende Emailadresse einreichen:

SCCoronastadt.wuppertalde

Bitte haben Sie Verständnis, dass es aufgrund der hohen Nachfrage einige Tage bis zu einer Rückantwort dauern kann.


Auch noch wichtig!

Bitte reichen Sie per Post keine Originaldokumente, sondern nur Kopien ein. Die Originale benötigen Sie zur Vorlage beim Termin im Impfzentrum!


Aktualisiert am 6. Mai 2021

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