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WuppertalPressemeldung – 04.03.2021

Krisenstab: Impf-Kapazitäten gehen in den Vollbetrieb

Die beste Nachricht zuerst: Insgesamt steigen die Impf-Kapazitäten aufgrund der deutlich gestiegenen Produktionsmengen an Impfstoffen so stark an, dass das Impfzentrum am Campus Freudenberg in der kommenden Woche in den Vollbetrieb einsteigt.

Dies bedeutet den Aufbau von ursprünglich fünf auf acht Impfstraßen an sieben Tagen in der Woche von acht bis zwanzig Uhr. Damit sind bis zu 1000 Impfungen täglich möglich. Auch soll aufgrund der hohen Verfügbarkeit der Impfstoffe von der Grundlinie abgewichen werden, dass die Seren für die Zweit-Impfung zurückbehalten werden. „In zwei oder drei Wochen können wir entscheiden, ob es für die Zweit-Impfungen eine Dependance-Lösung in dezentralen Impfstraßen geben soll oder ob inzwischen die niedergelassenen Ärzte bereits eigene Impf-Angebote machen können“, erklärt Oberbürgermeister Uwe Schneidewind. „Das Impfzentrum leistet großartige Arbeit. Daher danke ich dem gesamten Team für seinen vorbildlichen Einsatz ganz herzlich, aber auch unserer Bergischen Universität, die uns dies ermöglicht hat.“

Wichtig: Es bleibt trotz der erhöhten Kapazitäten aktuell beim Reservierungssystem ausschließlich für die durch Gesetz impfberechtigten Personen. Wer ohne Termin zum Impfzentrum kommt, wird nicht geimpft. Personen aus der Kategorie 1, die noch nicht geimpft sind, sollten sich jetzt  zügig um einen Termin kümmern, denn mit jeder Gruppe der nächsten Kategorie wird die Nachfrage enorm wachsen.

„Impfen wirkt, das sehen wir an der äußerst positiven Entwicklung in unseren Pflegeeinrichtungen, wo es kaum noch Infektionen gibt“, wirbt Oberbürgermeister Uwe Schneidewind. 

Impfberechtigte Gruppen

Zum Anfang der Woche erreichten das Service-Center der Stadt rund 2000 Anrufer pro Tag zum Thema Impfen. Hintergrund waren die Ankündigungen des Landes bezüglich neuer impfberechtigter Gruppen. Allerdings hinkt hier die rechtliche Grundlage für die konkrete Terminreservierung etwas hinterher, denn die entsprechenden Erlasse folgen Schritt für Schritt. Der Appell des Krisenstabs lautet daher generell: „Bitte sehen Sie von Einzelanfragen an die Service-Nummern der Corona-Hotline oder der Service-Nummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigung ab.“ Die Gruppen, die konkret impfberechtigt sind, erhalten die relevanten Informationen über ihre Arbeitgeber, ihren Arzt oder, wenn es sich um die Altersgruppen handelt, durch ein Einladungsschreiben von Landesgesundheitsminister Laumann. Eine ständig aktualisierte Übersicht der impfberechtigten Personen gibt die Stadt auf ihrer Homepage wuppertal.de:

https://www.wuppertal.de/presse/meldungen/meldungen-2021/maerz21/kacheltext-impfen.php (Öffnet in einem neuen Tab)

Wichtig: Nur mit Berechtigung und Termin

Wichtig: Es bleibt trotz der erhöhten Kapazitäten aktuell beim Reservierungssystem ausschließlich für die durch Gesetz impfberechtigten Personen. Wer ohne Termin zum Impfzentrum kommt, wird nicht geimpft. Personen aus der Kategorie 1, die noch nicht geimpft sind, sollten sich jetzt  zügig um einen Termin kümmern, denn mit jeder Gruppe der nächsten Kategorie wird die Nachfrage enorm wachsen.

„Impfen wirkt, das sehen wir an der äußerst positiven Entwicklung in unseren Pflegeeinrichtungen, wo es kaum noch Infektionen gibt“, wirbt Oberbürgermeister Uwe Schneidewind. 

Impfungen für Lehrer, Erzieherinnen, Polizeibeamte, Stationäre Jugendhilfe

Die Stadt hat in dieser Woche alle Grund- und Förderschulen, OGS-Träger, Kita-Träger und Einrichtungen der Stationären Jugendhilfe angeschrieben. Alle in den Einrichtungen regelmäßig tätigen Personen, also neben Lehrern und Erzieherinnen auch Schulsekretärinnen, Praktikanten in Kitas, Küchen- und Reinigungskräfte, Sozialarbeiter und Hausmeister, die eine Impfung möchten, erhalten dann ihr Impfangebot jeweils blockweise. Der Krisenstab bittet diese Impfberechtigten ausdrücklich, von Einzelanfragen an das Service-Center der Stadt oder die Reservierungs-Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung abzusehen, damit die Systeme dort nicht überlastet werden. Einzig Wuppertals 250 Tagespflegepersonen vereinbaren ihre Impftermine selbst.

Gesundheitsdezernent Stefan Kühn weist vorsorglich darauf hin, dass die Impfungen aus organisatorischen Gründen teilweise während der Öffnungszeiten der Kitas stattfinden und auch mögliche Impffolgen zu Ausfällen von Personal führen können. „Hier bitten wir die Eltern für kurzfristige zusätzliche Einschränkungen  im Betreuungsangebot um ihr Verständnis. Die Impfungen haben für uns höchste Priorität: Sie bewahren uns künftig vor Corona-bedingten Ausfällen und sorgen für Sicherheit in unseren wichtigen Bildungseinrichtungen für die Kinder.“

Entscheidung des Krisenstabs: Impfung als Arbeitszeit

Sollen Impf-Termine und pauschale Wegezeiten als Arbeitszeit gewertet werden? Der Krisenstab der Stadt bejaht diese Frage für die Beschäftigten der Stadt Wuppertal und möchte damit ein Anreiz-Zeichen für die Impfung setzen. „Wir wollen uns damit als Arbeitgeber klar positionieren, so Krisenstabsleiter Johannes Slawig. „Die empirische Forschung weist aus, dass Anreize die Impfbereitschaft etwa bei Grippeschutz-Impfungen deutlich erhöhen konnten. Wir sind daher überzeugt, dass dieses Entgegenkommen an die Beschäftigten eine gute Investition ist, um die langfristige Leistungsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen. Wir würden uns freuen, wenn weitere Wuppertaler Unternehmen diesem Beispiel folgen würden, damit die Impf-Motivation in unserer Stadt so hoch wie möglich ist.“ 

Menschen mit Vorerkrankungen brauchen noch etwas Geduld

Auch Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen, die im Falle einer Infektion mit einem schweren Verlauf rechnen müssen, sollen spätestens ab Ende März ihr Impfangebot bekommen. Das Bundesgesundheitsministerium hat in der Bundesimpfverordnung die folgenden Vorerkrankungen als Begründung für eine vorzeitige Impfung festgelegt: 

a.       Personen mit Trisomie 21,

b.       Personen nach Organtransplantation, 

c.       Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression, 

d.       Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,

e.       Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,

f.        Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),

g.       Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,

h.       Personen mit chronischer Nierenerkrankung,

i.         Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),

j.         Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Patienten unter den Buchstaben „a“ bis „i“ sollen ab Ende März ein Impfangebot durch die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten. Aktuell erarbeitet die Verwaltung an einem möglichst einfachen Formular für behandelnde Ärzte von Patienten unter „j“, denn diese müssen die gleichrangige Vorerkrankung für ihre Patienten bescheinigen. Weitere konkrete Vorgaben des Landes für das Verfahren werden in Kürze erwartet. 

„Auch wenn der Wunsch nach einer baldigen Impfung bei diesem Kreis verständlicherweise besonders groß ist, müssen wir daher noch um ein wenig Geduld bitten“, erklärt Oberbürgermeister Uwe Schneidewind dazu. „Wir sind unter Hochdruck dabei und sichern ein pragmatisches Vorgehen im Sinne der Betroffenen zu. Wir wissen um die besondere Bedeutung einer Impfung für diese Bürgerinnen und Bürger. In wenigen Wochen sollen laut Bundesgesundheitsminister Spahn auch Impfungen in den Praxen der niedergelassenen Ärzte und Impfungen pflegebedürftiger Menschen der Pflegestufe 5 bei ihnen zuhause möglich sein. Das ist eine gute und wichtige Perspektive, die auch aus der schwierigen Situation von Menschen mit schweren Vorerkrankungen viel Druck nehmen könnte.“

Vorbereitet ist außerdem eine Härtefallregelung für Patienten, die so schwer erkrankt sind, dass sie eine sofortige Impfung benötigen. Diese sogenannten Höherstellungsanträge sollen von den Kommunen an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet und dort einheitlich geprüft werden. 

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