Folgen von „Click & Meet“ genau beobachten
Der Krisenstab der Stadt hat in seiner heutigen Sitzung (Montag, 29. März) beschlossen, die Folgen der „Click & Meet“-Option für den Handel genau zu beobachten. Aufgrund der besorgniserregenden Infektionszahlen tagt das Gremium weiterhin in enger Taktfolge von 48 Stunden. Im Falle eines weiter steigenden Inzidenzwertes ist auch eine kurzfristige Rücknahme der Option nicht ausgeschlossen.
„Wir wollen möglichst viele Menschen zu Tests motivieren und so ein besseres Bild der Infektionslage bekommen“, begründet Oberbürgermeister Uwe Schneidewind die Entscheidung. „Wir wollen die Leistungsfähigkeit unserer Test-Infrastruktur auf eine Bewährungsprobe stellen und weiter ausbauen. Damit sammeln wir wertvolle Erfahrungen für künftige Entwicklungen im abgesicherten Modus.“ Seit Montag (29. März) können die Wuppertalerinnen und Wuppertaler in Geschäften außerhalb des täglichen Bedarfs (Lebensmittel-, Drogerie-, Babyfachmärkte etc.) nur dann einkaufen, wenn sie über einen negativen Schnelltestbefund verfügen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Restriktiver als die Regelungen von Bund und Land
„Generell sind wir in vielen Bereichen deutlich restriktiver aufgestellt, als die Regelungen von Bund und Land“, betont Krisenstabsleiter Johannes Slawig. „Dabei bleibt es auch.“ Die Option stehe ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Fallzahl-Entwicklung. „Es ist aber jetzt noch nicht der Zeitpunkt, um eine gerade erst in der Praxis gestartete Phase, von der wir uns wichtige Erkenntnisse versprechen, zu beenden. Sollten wir negative Folgen der Regelung erkennen oder die Inzidenzwerte weiter deutlich ansteigen, werden wir umgehend die Konsequenzen ziehen.“ Eine klare Absage erteilte Slawig den Wünschen nach weiteren Öffnungen unter Testbedingungen: „Wir reden aktuell ausschließlich über den Erhalt des Status Quo vom 8. März. Es gibt überhaupt keinen Spielraum für Lockerungs-Diskussionen. Wir beobachten die Lage sorgfältig.
Die Kapazitäten des Ordnungsdienstes und der Gewerbekontrolle sind derzeit auf die Kontrolle der Regeln in den Geschäften konzentriert. Im Bergischen Service-Center und im Gewerbe-Center der Stadt gehen unzählige Nachfragen von Ladeninhabern und Dienstleistern zur neuen Coronaschutzverordnung des Landes ein. Für Probleme sorgt hier die Tatsache, dass das Land zu den Regelungen noch fortlaufend Präzisierungen und Ergänzungen verschickt.
Tests in Kitas und Schulen
Der Krisenstab hat heute im Grundsatz beschlossen, dass auch in den Kitas künftig umfassend getestet werden soll. Grund sind massiv ansteigende Fallzahlen bei den betreuten Kindern, die offenbar auf die britische Erreger-Mutante zurückzuführen sind. Dabei möchte Wuppertal eher auf Schnelltests als „Lolli-Tests“ setzen, da die PCR-Tests über den Labor-Rücklauf erst nach Tagen Ergebnisse liefern. Die genaue Ausgestaltung der Kita-Tests wird noch durch das Gesundheitsamt beraten und auch Erfahrungen im Städtedreieck einbeziehen.
Ein weiteres Thema des Krisenstabs waren die Selbsttests für die weiterführenden und künftig auch die Grund- und Förderschulen. Hier gibt es eine Vorgabe des Schulministeriums, die besagt, dass Eltern und volljährige Schüler den Test ablehnen können und die Schüler trotzdem weiter am Präsenzunterricht teilnehmen sollen. Zu diesem Punkt erreichen die Stadt zahlreiche Rückmeldungen besorgter Eltern, die nicht verstehen können, warum ungetestete Kinder nicht in den Distanzunterricht wechseln müssen. Diese Sorge greift der Krisenstab auf und wird bis nach Ostern prüfen, ob hier eine Regelung von Seiten der Stadt als Schulträger notwendig und sinnvoll ist.
Private Schwimmschulen und Schwimmsportvereine nicht ungleich behandeln
Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes ist es möglich, dass private Schwimmschulen wieder Kurse anbieten. Dies würde allerdings zu einer Ungleichbehandlung mit den Wuppertaler Schwimmsportvereinen führen, die solche Kurse ebenfalls in eigenen oder städtischen Bädern anbieten, die weiterhin geschlossen sind. Diese Ungleichbehandlung will die Stadt vermeiden, indem auch den privaten Schwimmschulen der Betrieb untersagt wird.