Damit folgt der Rat einem Vorschlag der Verwaltung angesichts des auch im Februar größtenteils noch eingeschränkten Regelbetriebes und der damit verbundenen qualitativen und quantitativen Einschränkungen.
Auch wenn bislang seitens des Landes lediglich eine Zusage der hälftigen Übernahme der ausfallenden Elternbeiträge für den Monat Januar vorliegt, betont Kämmerer Johannes Slawig, dass „die Betreuungssituation mit der im Januar vergleichbar ist und es daher richtig und geboten ist, auch im Februar die Elternbeiträge angesichts der erst Ende Februar langsam gelockerten Einschränkungen zu erlassen. Insofern wird sich die Stadt auch weiterhin vehement dafür einsetzen, dass sich das Land NRW seiner Verantwortung stellt und sich an diesen Kosten zumindest analog der Januarregelung beteiligt.“
Zum Ausgleich des bereits eingezogenen Elternbeitrages für den Monat Januar wurde auf die Vereinnahmung der Februar Beiträge verzichtet.
Da nun auch auf den Elternbeitrag für Februar verzichtet wird, werden die Januar Beiträge storniert. Das bedeutet, dass im Falle einer geleisteten Zahlung für Januar, diese Zahlung mit dem März Beitrag verrechnet wird. Wurde der März Beitrag bereits bezahlt, erfolgt eine Erstattung in Höhe des Januar Beitrages.