Alle Wahlvorsteher/innen und stellvertretende Wahlvorsteher/innen erhalten kurz vor dem Wahltermin eine Einweisung in ihre Tätigkeit. Deshalb ist es nicht entscheidend, ob Sie bereits einmal in einer solchen Funktion tätig waren oder nicht. Insbesondere "Neulinge" sind herzlich willkommen! Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten eine finanzielle Vergütung. Um Ihnen eine zeitgemäße Anmeldung zu ermöglichen, stellen wir Ihnen ein elektronisches Anmeldeverfahren zur Verfügung.
Die Anmeldung erfolgt unverbindlich.
Die Berufungsschreiben werden circa fünf bis sechs Wochen vor der jeweiligen Wahl versandt. Die Personen, welche kein Berufungsschreiben in dieser Zeit erhalten, müssen damit rechnen, dass die Festlegung ihres Einsatzes noch bis zum Freitag vor dem jeweiligen Wahltag erfolgen kann.