Bei der Reiserückkehr aus einem Risikogebiet (einfaches Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet, Virusvariantengebiet) muss bei der Einreise eine digitale Anmeldung ausgefüllt werden:
Das Gesundheitsamt muss die Quarantäne, die Test-, die Impf- oder die Genesenennachweise sowie die Ausnahmen von Regelungen für Einreisende kontrollieren können. Dazu werden die Reise- und persönlichen Kontaktdaten digital erhoben und weitergeleitet.
Dringende Bitte um Kontrolle der ausgefüllten Formulare
Reisebüros und Agenturen bieten vermehrt an, die Anmeldung im Auftrag der Kunden auszufüllen. Werden dabei zum Beispiel die Telefonnummer, E-Mailadresse, Postanschrift des Reisebüros anstelle der korrekten Kontaktdaten der Kunden eingetragen, erschwert das die Arbeit des Gesundheitsamtes erheblich. Das Gesundheitsamt bittet deshalb darum, diese Angaben zu kontrollieren. Falschangaben können ein Bußgeldverfahren zur Folge haben.
Das Gesundheitsamt erwartet in und nach den Schulferien durch die Reiserückkehrer einen erheblichen Anstieg des Arbeitsaufkommens.
Alle Regeln und Vorgaben für Reise-Rückkehrer sind im Detail in der Corona-Einreiseverordnung nachzulesen.