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WuppertalPressemeldung – 05.02.2021

Maskenpflicht auch in den Stadtteilzentren

Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt nicht nur in den Fußgängerzonen von Barmen und Elberfeld, sondern auch in den Stadtteilzentren. Darauf macht der Krisenstab der Stadt aufmerksam.

Die Coronaschutzverordnung schreibt das Tragen einer Maske im Umfeld von Geschäften, auf den Parkplätzen und Wegen vor. Damit gilt die Maskenpflicht auch in den Zentren von Cronenberg, Ronsdorf, Heckinghausen, Oberbarmen oder Langerfeld praktisch flächendeckend. Im Gegensatz zu den Fußgängerzonen von Barmen und Elberfeld werde dies in den kleineren Zentren noch nicht überall beachtet. 

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  • Stadt Wuppertal

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