Die erneute Prüfung war notwendig, weil ein Anwohner gegen die Schwebebahnexpress-Haltestelle vor seiner Garage geklagt hat. In einer ersten Eilentscheidung bemängelte das Gericht, die Stadt habe vor der Standortentscheidung nicht alle Faktoren überprüft und gab dem Kläger soweit recht, dass die Stadt ein Ermessen ausüben müsse. Dieser Aufforderung ist die Stadt vergangene Woche nachgekommen und hat den Standort auf alle möglichen Varianten überprüft und Vor- und Nachteile abgewogen. Das Ergebnis: Entweder die Haltestelle für den Schwebebahnexpressbus bleibt an der Stelle oder muss komplett gestrichen werden. Alle anderen Alternativen scheiden auch unter Berücksichtigung der Anwohnerinteressen aus Platzgründen aus oder sind aus verkehrsregulierenden Gründen nicht umzusetzen.
Die Wuppertaler Stadtwerke können nach dieser Abwägung die Haltestelle zunächst wieder einrichten. Das Hauptverfahren in der Klage des Anwohners folgt noch.