Damit gelten in Wuppertal die in der Coronaschutzverordnung unter §6 (2) festgelegten verschärften Kontaktbeschränkungen für private Veranstaltungen: In Innenräumen dürfen sich maximal 50 Menschen treffen (gilt auch für private Feierlichkeiten), draußen sind private Versammlungen und private Veranstaltungen nur noch mit maximal 200 Menschen erlaubt. Diese Beschränkungen gelten nun solange, bis der Inzidenzwert an fünf Tagen in Folgen wieder unter 350 liegt. Neben Wuppertal gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen auch in Köln, dem Kreis Lippe und im Oberbergischen Kreis.