Laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung erhalten nur Bürgerinnen und Bürger mit einem gültigen 2G-Nachweis Zutritt zu Geschäften, die über die Deckung des täglichen Bedarfs hinausgehen. Wer also im Schuhgeschäft oder Bekleidungsgeschäft stöbern möchte, muss sich als Geimpft oder Genesen ausweisen können. Das erfolgt bislang über den (digitalen) Impfpass bzw. einen Genesenen-Attest plus Lichtbildausweis. Um allen Beteiligten das Kontrollverfahren zu erleichtern, setzt die Stadt Wuppertal ab sofort auf eine 2G-Bändchen-Lösung.
Zentrale Abholstationen für Einzelhandel und Gastronomie
Die 2G-Bändchen mit der Aufschrift „Einfach.Sicher.Wuppertal." gelten für den Einzelhandel und die Gastronomie im gesamten Stadtgebiet. Ebenso für die Weihnachtsmärkte in Barmen und Elberfeld und öffentliche Einrichtungen der Stadt Wuppertal. Wirtschaftsförderung, die IG1 und das Wuppertal Marketing haben gemeinsam 300.000 Armbändchen finanziert. Diese werden über mehrere Abholstationen an Händler und Gastronomen ausgegeben, die sie wiederum an ihre Kunden weitergeben.
So funktioniert der Stadtbesuch mit 2G-Bändchen
Stadtbesucher zeigen im ersten Geschäft, das sie besuchen, ihren gültigen 2G-Nachweis vor. Wenn sich das Geschäft an der Bändchen-Aktion beteiligt, können die dortigen Mitarbeiter den Kunden ein Armbändchen für den weiteren Besuch weiterer Geschäfte anlegen. Im nächsten Geschäft kann dieses statt der bisherigen Dokumente als 2G-Nachweis vorgezeigt werden. Durch das einheitliche und schnell nachprüfbare System verringert sich für Händler und Kunden der Zeitaufwand bei der Kontrolle.