Update 1. Oktober: Eine neue Corona-Schutzverordnung ist veröffentlicht worden.
Neue Corona-Schutzverordnung
Die neue Coronaschutzverordnung gilt zunächst bis einschließlich 29.Oktober 2021.
Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen von Bund und Ländern enthält die Verordnung nicht mehr mehrere Inzidenzstufen, sondern nur noch einen maßgeblichen Inzidenzwert: 35.
Beim Übersteigen der 7-Tage-Inzidenz von 35 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt gilt dort die ‚3G-Regel‘. Wird der Wert auch im Landesdurchschnitt überschritten, gilt die ‚3G-Regel‘ landesweit.