Die Impfreihenfolge ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Die entsprechende Passage ist zu finden unter § 3 Abs. 1, Nummer 3 der Corona-Impfverordnung.
Terminbuchung: geändertes Prozedere
Bitte beachten Sie: Die Terminbuchung ist ab Donnerstag, 6. Mai, nicht mehr direkt über die Stadt möglich.
Das Land NRW hat entschieden, das Prozedere zu ändern: Termine sind ab 6. Mai bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KVNO) buchbar. Das geht online über www.116117.de (Öffnet in einem neuen Tab) sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 (Öffnet in einem neuen Tab) oder die zusätzliche Rufnummer 0800 116 117 01 (Öffnet in einem neuen Tab) für das Rheinland.
Alle E-Mails, die bis einschließlich 5. Mai bei der Stadt eingegangen sind, werden noch bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass Sie untenstehendes Formular ausgefüllt zum Impftermin mitbringen müssen.