Ab Montag, 19. April, null Uhr, gelten damit in Wuppertal die Beschränkungen des geplanten Bundesinfektionsschutzgesetzes, darunter eine Ausgangssperre von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens.
„Wir müssen in dieser Situation Zeit gewinnen, um mit Hilfe der schärferen Regeln die Infektionszahlen wieder herunterzubringen“, begründet Oberbürgermeister Uwe Schneidewind die Entscheidung. „Wir können es uns nicht leisten, die Diskussionen auf der Bundesebene abzuwarten, sondern stehen unseren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber in der Verantwortung jetzt zu handeln.
Krisenstabsleiter Johannes Slawig bekräftigt das Vorgehen mit der Zahl von 222 Neuinfektionen am Mittwoch, 14. April: „Dies ist der Höchststand unter den Tageswerten seit Beginn der Pandemie. Das macht die besorgniserregende Entwicklung sehr deutlich. Aufgrund der Positivbefunde ist zudem sicher, dass der Inzidenzwert noch weiter steigen wird.“
Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr
Neben der in Wuppertal bereits geltenden Beschränkung der privaten Kontakte (höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person, insgesamt höchstens fünf Menschen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen) ist die wesentliche neue Corona-Regel eine Ausgangssperre von abends 21 Uhr bis morgens 5 Uhr. In dieser Zeit darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Ausnahmen sind etwa gesundheitliche Notfälle bei Mensch und Tier oder dringende medizinische Behandlungen, Berufstätigkeit oder eine notwendige Betreuung anderer Menschen. Auch Hunde dürfen nach 21 Uhr noch ausgeführt werden.
Einkaufen und Freizeiteinrichtungen
Für Museen und den Grünen Zoo bedeutet die Notbremse die neuerliche Schließung. Auch die Geschäfte außerhalb des täglichen Bedarfs müssen wieder auf kontaktloses „Click & Collect“ umstellen. Geöffnet bleiben dürfen der Lebensmittelhandel, Drogeriemärkte, Blumen- und Gartenmärkte, Buchläden, Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräte-Akustiker, Tankstellen, Getränkemärkte, Stellen des Zeitungsverkaufs, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte. Auf den Sportanlagen ist weiterhin nur Individualsport mit einem Trainer, in Zweiergruppen oder gemeinsam mit Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. Ausnahmen gibt es nur für Leistungssportler. Gaststätten dürfen weiterhin nur kontaktlos ausliefern oder Speisen durch die Gäste abholen lassen. Zwischen 21 und 5 Uhr ist nur die Auslieferung zulässig.
Friseure und Physio
Erlaubt sind weiterhin nur körpernahe Dienstleistungen, wenn sie medizinisch notwendig sind sowie Friseurbetrieb. Dabei müssen in der Regel FFP2-Masken oder Masken mit gleicher Schutzwirkung getragen werden. Wer zum Friseur will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen.
Bus & Bahn
Es wird darum gebeten, in Bus, Bahn und Taxi Masken mit FFP2-Niveau zu tragen. Möglichst soll nur die Hälfte der regulär zulässigen Passagiere mitfahren.
Schulen sind ab Montag weiter im Distanzunterricht, Kitas bleiben im eingeschränkten Betrieb
Die Schulen bleiben angesichts des Inzidenzwertes über 200 ab Montag mit Ausnahme der Abschlussklassen im Distanzunterricht. Es können Notbetreuungen angeboten werden. Für die Kitas bleibt es beim vom Land festgelegten eingeschränkten Regelbetrieb.
Stadt übernimmt Taxi-Kosten zum Impfzentrum für über 70-jährige in Grundsicherung
Im März hatte der Rat eine Übernahme der Taxikosten für Fahrten zum Impftermin für Bedürftige der Altersgruppe über 80 Jahre beschlossen. Oberbürgermeister Uwe Schneidewind will nun diese Regelung auch für die über 70-jährigen anwenden. Das Sozialamt wird dazu in einem einfachen Verfahren über 70-jährigen Bezieherinnen und Beziehern von Grundsicherung oder Wohngeld mit einem Begleitschreiben vier Taxi-Scheine zuschicken, die sie für die Hin- und Rückfahrten zu den beiden Impfterminen den Taxifahrern als Berechtigungsnachweis für eine kostenlose Fahrt überreichen können. Die Sammelabrechnung erfolgt dann direkt mit der Stadt.
„Wupper Scouts“ werden geschult und ausgerüstet
Die ersten „Wupper Scouts“ werden voraussichtlich bereits ab der übernächsten Woche in den Innenstädten, auf der Nordbahntrasse, in Parks oder auf Spielplätzen im Einsatz sein und dort die Menschen über die geltenden Corona-Regeln informieren. Von Ordnungsdienst und Polizei werden sie sich mit ihrer gelben Dienstkleidung sichtbar unterscheiden. Bei anhaltenden Regel-Verstößen alarmieren die Scouts die Einsatzleitstelle. Die ersten Schulungen laufen; Dienstkleidung und Technik sind bestellt.