Da am Eingang jedoch keine Kontrollen durchgeführt werden können, müssen die Tore vorerst bis zum 14. Mai geschlossen bleiben – dann läuft die aktuelle Landesverordnung aus.
Der Botanische Garten auf der Hardt bleibt vorerst geschlossen. Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht vor, dass aus Gründen der Rückverfolgbarkeit alle Besucher registriert werden müssen. Zudem müssen sie nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz einen negativen Corona-Test vorlegen.
Da am Eingang jedoch keine Kontrollen durchgeführt werden können, müssen die Tore vorerst bis zum 14. Mai geschlossen bleiben – dann läuft die aktuelle Landesverordnung aus.