In den Geschäften wurden sieben Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Fünf Personen trugen keinen Mund-Nasen-Schutz und müssen mit einem Verwarnungsgeld von 50 Euro rechnen. Zwei Personen wurden ausnahmsweise mündlich verwarnt, da sie den Mund-Nasen-Schutz unter der Nase getragen haben.
In den kontrollierten Gastronomiebetrieben wurden achtmal ein Mindestabstandsverstoß bei der Aufstellung der Tische, fünfmal unzureichende Kontaktlisten und zweimal fehlendes Desinfektionsmittel festgestellt. Gegen die Betreiber werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ein Gastronomiebetrieb musste umgehend schließen, da dort keinerlei Kontaktdaten geführt wurden, kein Desinfektionsmittel vorhanden war, katastrophale Hygienezustände herrschten und angetaute Lebensmittel vorgefunden wurden. Eine Person hat falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht. Auch auf sie kommt jetzt ein Bußgeldverfahren zu.
Im Einsatz waren gestern je vier Mitarbeiter des Ordnungsdienstes und der Gewerbeüberwachung.
Stadtspitze warnt vor Corona-Verstößen
Oberbürgermeister Andreas Mucke, der Leiter des Krisenstabs, Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig, und Ordnungsdezernent Matthias Nocke hatten in der vergangenen Woche die Betriebe vor den Konsequenzen von Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung gewarnt und weitere Kontrollen angekündigt. Die Verwaltung wolle durch konsequente Kontrollen diejenigen bestärken, die sich an die Regeln halten, und den anderen ein deutliches Zeichen geben, dass Verstöße nicht geduldet werden.
Das Ordnungsamt weist erneut darauf hin, dass jeder Betreiber die Anforderungen der Coronaschutzverordnung und die „Hygiene- und Infektionsstandards“ online unter www.land.nrw/corona (Öffnet in einem neuen Tab)nachlesen kann.