Die Mittel sollen zwar noch bis Ende des Jahres fließen, doch beantragt werden müssen sie jetzt: Noch bis zum 16. September können Anträge gestellt werden. Eine Antragstellung ist in zwei Kategorien möglich: Material, also zum Beispiel Stoff für Masken, Spuckschutzwände oder Desinfektionsmittel, oder aber Sonstiges wie Weiterbildung oder Fahrtkosten. Der Höchstbetrag ist auf 1.000 Euro Brutto festgelegt.
Das Hilfsangebot richtet sich an Einrichtungen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine, die Menschen darin unterstützen, die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu bewältigen. Die Mittel dürfen für entstandene Ausgaben auch rückwirkend ab dem 24. März 2020 genutzt werden. Eine pauschale Auszahlung der Mittel ohne Belege und Begründung an Einzelpersonen ist ausgeschlossen.