Durch eine Umstellung auf ein automatisiertes Versandverfahren sind seit dem 16. Oktober über tausend Quarantäneverfügungen des Gesundheitsamtes durch das Ordnungsamt versandt worden, die den Adressaten eine falsche Begründung für die Quarantäne nennen. Konkret: Bürger, die als Kontaktpersonen der Kategorie I in eine vierzehntägige Quarantäne geschickt werden müssen, haben durch das Versehen eine Verfügung als positiv getestete Person erhalten, und umgekehrt: In einigen Fällen wurden auch positiv getestete Personen als Kontaktpersonen angeschrieben. „Alle tatsächlich positiv Getesteten wurden bereits oder werden noch telefonisch kontaktiert“, betont Gesundheitsdezernent Dr. Stefan Kühn.
Wichtig ist: Alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Verfügung des Gesundheitsamtes erhalten haben, müssen tatsächlich in Quarantäne bleiben. Und: Die in den Verfügungen genannten Enddaten der Quarantäne sind in allen Fällen korrekt. Nur die Begründung in der Einleitung ist fehlerhaft. Unter den Betroffenen sind auch ganze Schulklassen, die irrtümlich als Positiv-Fälle angeschrieben wurden, obwohl sie nur Kontaktpersonen einer infizierten Person sind.
„Wir werden am Montag klären, an welcher Schnittstelle der Fehler entstanden ist. Die fehlerhaften Begründungen sorgen bei vielen Menschen für große Verunsicherung. Auch wenn der Fehler im automatisierten Verfahren entstanden ist, entschuldigen wir uns dafür in aller Form“, erklärte Ordnungsdezernent Matthias Nocke.
„Zum Wochenbeginn werden alle Verfügungen aus diesem Zeitraum überprüft und wo nötig korrigiert. Die Bürger erhalten eine neue Verfügung mit korrekter Begründung“, betont Gesundheitsdezernent Dr. Stefan Kühn.